Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten
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- Für die neu zu konzipierende Lösung müssen die Kantone erneut angehört werden.
Schliesslich halten AR, BL, GL, SH, SO, TG, UR, die FDK und die SSK fest, dass bei den Kantons- und Gemeindesteuern die Erträge aus qualifizierten Beteiligungen je nach kantonaler Gesetzgebung unterschiedlich hoch ausfallen. Da jeder Kanton die Berechnung nach seinem internen Recht vornimmt, fällt die Höhe des maximal zulässigen Schuldzinsenabzugs entsprechend unterschiedlich aus. Aufgrund dieser fehlenden vertikalen und horizontalen Harmonisierung ergeben sich im interkantonalen Verhältnis Probleme bei der Steuerausscheidung.
Politische Die SVP favorisiert die 1. Variante.
Parteien
Die FDP spricht sich für die 1. oder 2. Variante aus.
Für die BDP und die Grünliberalen ist ein vollständiger Wegfall der Abzugsfähigkeit privater Schuldzinsen (5. Variante) anzustreben.
Weil die SP den Systemwechsel ablehnt, erübrigen sich implizit die Varianten 1‒5.
Keine Zuordnung
Die CVP hält in ihrer Stellungnahme einzig fest, dass mit Blick auf die überdurchschnittliche Verschuldung der Schweizer Privathaushalte eine Reduzierung des Schuldzinsenabzugs gerechtfertigt sei.
Die Grünen nehmen keine Stellung zu den konkreten Fragen.
Dachverbände Die 1. Variante wird von CATEF, dem HEV Schweiz, HEV Kanton Zürich und und übrige HEV Region Winterthur favorisiert ‒ die letzten drei Organisationen allerdings Organsiatio- nur unter der Bedingung, dass ein Ersterwerberabzug eingeführt wird. Auch nen Entwicklung Schweiz, GastroSuisse, Genossenschaft Gebäudehülle
Schweiz, KFS, Raiffeisen, SBVg und sgv sprechen sich für diese Variante aus.
ZVDS spricht sich sowohl für die 1. als auch die 2. Variante aus.
Für die 3. Variante spricht sich bauenschweiz aus.
Im Falle eines Systemwechsels ist für den MV und VASOS die 4. Variante vertretbar.
Pro Senectute unterstützt die 4. und die 5. Variante.
Die 5. Variante wird von Casafair, Komitee Eigenmietwert 2.0, EIT.swiss,
SGB, SMGV, SSV, suissetec und Wohnbaugenossenschaften Schweiz favorisiert, weil eine Senkung des Verschuldungsgrads eine radikale Kürzung der Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen bedingt, die für die öffentlichen Haushalte mit den geringsten Einbussen verbunden ist. Aus budgetpolitischen Überlegungen gibt SAB ebenfalls der 5. Variante den Vorzug.
Für CP, economiesuisse, EXPERTsuisse, das Komitee Eigenmietwert-Nein, FER, die Städtische Steuerkonferenz, SVIT und USPI Suisse fallen sämtliche der vorgeschlagenen fünf Varianten für die künftige Schuldzinsenregelung unbefriedigend aus.
CCIF, CGI, constructionromande, constructionvalais, CP, FMB, Prométerre und Propriétaires du patrimoine befürworten stattdessen die Beibehaltung der geltenden Schuldzinsenregelung. FRI spricht sich ebenfalls für den Erhalt des geltenden Schuldzinsenabzugs aus, ist jedoch offen für eine Verringerung des heutigen Schuldzinsenüberhangs von 50 000 Franken. Für Treuhand Suisse und veb.ch kann die die genannte Schuldzinsenbegrenzung beibehal-