Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Dachverbände Ablehnung
und übrige Für MV und SGB führt die Vorlage zu einer weiteren, massiven Schlechter-Organisationen stellung und Ungleichbehandlung der Mieterinnen und Mieter gegenüber Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern. Letzt genannte Organisation sieht in einer flächendeckenden kantonalen Anwendung von Härtefallregelungen ein taugliches Instrument anstelle einer Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung.
Die Baubranche (AEE SUISSE, CCIF, constructionromande, constructionvalais, FMB, SMGV und suissetec) wie auch FANAP, Prométerre und
Propriétaires du patrimoine sehen keinen Handlungsbedarf, zumal die liegenschaftsbezogenen Abzüge zwingend aufrechtzuerhalten sind. Für
constructionromande, FMB und USPI Suisse müsste im Gegensatz zu der von der Kommission vorgeschlagenen Ausgestaltung neben der Abschaffung des Eigenmietwerts und der Beibehaltung der heutigen Abzüge zusätzlich ein Mietzinsabzug eingeführt werden.
Die Städtische Steuerkonferenz und die Wohnbaugenossenschaften
Schweiz begrüssen zwar eine Abschaffung des Eigenmietwerts. Der Systemwechsel ist jedoch so zu vollziehen, dass er dem Gebot der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit genügt. Auch ist eine haushaltsneutrale Umsetzung notwendig. ZVDS sieht zwar gesetzgeberischen Handlungsbedarf, der Systemwechsel müsste jedoch ein reiner sein.
Für VASOS ist eine Reform nur dann gerechtfertigt, wenn auf Mieterinnen und Mieter sowie Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit bescheidenen Einkommen fokussiert wird.
Zustimmung
Gemäss HEV Schweiz, HEV Kanton Zürich und HEV Region Winterthur ist der Handlungsbedarf hoch: Vor allem die älteren Generationen, die mit Eintritt in die Rente ein sinkendes Einkommen haben und ihre Hypotheken weitgehend abbezahlt haben, sind von der Eigenmietwertbesteuerung besonders negativ betroffen.
Auch Allianz Zweitwohnungen Schweiz, bauenschweiz, CATEF, Casafair, CGI, EIT.swiss, Entwicklung Schweiz, FRI, GastroSuisse, KFS, Pro Senectute, SAB, sgv, SSR, SSV, und SVIT unterstützen die Reform.
Das Komitee Eigenmietwert 2.0 sieht in der Reform vornehmlich das Ziel, die private Verschuldung und damit die Risiken für die Finanzmarktstabilität zu reduzieren.
Für economiesuisse impliziert das System in der heutigen Ausgestaltung einen Verschuldungsanreiz. Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, das aktuelle System der Wohneigentumsbesteuerung zu hinterfragen und Reformen im Hinblick auf eine Reduktion der Verschuldungsanreize zu prüfen.
3.2 Selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz
Wie beurteilen Sie den Vorschlag, die Besteuerung des Eigenmietwerts auf dem am Wohnsitz selbstbewohnten Wohneigentum aufzuheben? (Art. 21 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 E-DBG / Art. 7 Abs. 1 erster Satz E-StHG)
Wie beurteilen Sie den Vorschlag, für Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, den Eigenmietwert beizubehalten? (Art. 14 Abs. 3 Bst. b E-DBG / Art. 6 Abs. 3 Bst. b StHG)