Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten

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Kantone, FDK Zustimmung

und SSK

Für 23 Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW,

SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH), die FDK und die SSK ist zentral, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts nicht undifferenziert erfolgt. Vom Gesetzgeber sind somit Ausgleichsmassnahmen zu treffen, die steuersystematisch gerechtfertigt sind, die Praktikabilität des Steuersystems erhöhen und die Belastungsunterschiede reduzieren.

Für die Kategorie der aufwandbesteuerten Personen mit Wohneigentum ist die Beibehaltung des Eigenmietwerts ein wichtiger Faktor für die Festlegung der Steuerlast.

Ablehnung

BE und NE lehnen den Systemwechsel ab. Wird dieser trotzdem umgesetzt, erwiese sich für BE die Beibehaltung des Eigenmietwerts für die Aufwandbesteuerung als inkonsequent. Auch SZ stellt sich gegen eine Beibehaltung des Eigenmietwerts bei der Pauschalbesteuerung.

Politische Par- Zustimmung

teien

FDP und SVP unterstützen beide Vorschläge. Auch die SP stimmt im Grundsatz zu.

BDP, CVP und die Grünliberalen unterstützen den ersten Eckwert, äussern sich jedoch nicht zum 2. Vorschlag.

Keine Zuordnung

Die Grünen nehmen keine Stellung zu den konkreten Fragen.

Dachverbände Zustimmung

und übrige

Die Immobilienverbände (Casafair, CATEF, CGI, HEV Schweiz, HEV Kanton Organisationen

Zürich, HEV Region Winterthur und FRI), die Allianz Zweitwohnungen

Schweiz, Entwicklung Schweiz, Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz,

SAB, sgv, SSV, die Städtische Steuerkonferenz und SVIT sprechen sich für beide Vorschläge aus.

Zusätzlich unterbreitet CGI eine gesetzestechnische Ergänzung im Artikel 14 Absatz 3 Bst. b E-DBG (unterstrichen):

«… für Steuerpflichtige mit eigenem Haushalt: dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses oder des unter Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse festgelegten Mietwerts und der tatsächlichen Nutzung der am Wohnsitz selbstbewohnten Liegenschaft.»

Für bauenschweiz, EIT.Swiss, GastroSuisse, KFS, SSR, und Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist der erste Vorschlag unterstützungswürdig.

FANAP und das Komitee Eigenmietwert 2.0 unterstützen den zweiten Vorschlag.

Ablehnung

Für den MV ist eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung nur dann denkbar, wenn sich auch die ökonomische Situation der Mieterinnen und Mieter verbessert.

Die Baubranche (AEE SUISSE, CCIF, constructionromande, constructionvalais, FMB, SMGV und suissetec) und CP sprechen sich gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts aus, wenn gleichzeitig die steuerliche Förderung des Liegenschaftsunterhalts, des Energiesparens und des Umweltschutzes ebenfalls gestrichen wird. Auch Prométerre und Propriétaires du patrimoine