Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten
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Ausgangslage
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) lancierte am 2. Februar 2017 eine Initiative zur Abschaffung des Eigenmietwerts, die auf das Eigenheim zu beschränken ist (Pa.Iv. 17.400). Sie hielt im Initiativtext ausserdem fest, dass das neue System möglichst haushaltneutral sein müsse, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine unzulässigen Disparitäten zwischen Mietern und Wohneigentümern schaffen dürfe und im Sinn der Bundesverfassung das Wohneigentum fördern solle (Art. 108 Abs. 1 BV). Am 14. August 2017 hat auch die WAK-N der genannten Pa.Iv. Folge gegeben.
1. Grundzüge der Vorlage
Für am Wohnsitz selbstbewohntes Wohneigentum sollen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene die Besteuerung des Eigenmietwerts sowie die Abzugsfähigkeit der entsprechenden Unterhaltskosten aufgehoben werden. Die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau sollen bei diesen Liegenschaften auf Bundesebene aufgehoben werden, in den kantonalen Steuergesetzgebungen hingegen sollen die Kantone die genannten Abzüge wie bisher zulassen können.
Bei selbstgenutzten Zweitliegenschaften soll der Eigenmietwert sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben. Das Gleiche gilt für die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften. Entsprechend sollen bei solchen Liegenschaften auch die Gewinnungskosten auf Bundes- und auf Kantonsebene abzugsfähig bleiben. Die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau sollen wie beim Eigenheim auf Bundesebene aufgehoben werden, während auf Kantonsebene die Kann-Vorschrift bestehen bleiben soll.
Zur Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen legt die Kommission fünf gleichberechtigte Varianten vor. Für den Erwerb von am Wohnsitz selbstbewohntem Wohneigentum will die Kommission einen zeitlich und betragsmässig begrenzten Ersterwerberabzug einführen.
2. Vernehmlassung
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Am 5. April 2019 eröffnete die WAK-S die Vernehmlassung zur ausgearbeiteten Vorlage,
welche bis zum 12. Juli 2019 dauerte. Im Anhang zum Ergebnisbericht sind die Vernehmlassungsteilnehmenden ersichtlich.
2.2 Auswertung
Angesichts der grossen Anzahl abgegebener Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen wiedergegeben werden. Für Einzelheiten sei auf die insgesamt 110 eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können abgerufen werden unter:
https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2019.html#PK > Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung.
3. Auswertung der Vernehmlassung im Einzelnen
3.1 Handlungsbedarf
Sehen Sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung?
Falls ja: Welche Ziele soll die Reform verfolgen?
Kantone, FDK Ablehnung
und SSK
Für 21 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, TG, TI, SO, UR, VD, VS, und ZG), die FDK und die SSK funktioniert das bestehende System der Wohneigentumsbesteuerung grundsätzlich gut, ist verfassungsrechtlich, ökonomisch sowie steuersystematisch gerechtfertigt und