Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten
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Beibehaltung des bisherigen Besteuerungssystems ist nicht zielführend.
Politische Für die FDP muss der Übergang ins neue System mit einem genug langen Parteien Zeithorizont geplant werden.
Die Grünliberalen erachten eine Übergangsregelung als prüfenswert: für Personen, die im geltenden Recht ihre Schuldzinsen vom Einkommen abziehen konnten und ihre Schulden bei Inkrafttreten der Vorlage ganz oder mehrheitlich abbezahlt haben.
Dachverbände Für den MV ist nur ein reiner Systemwechsel ohne Differenzierung zwischen und übrige Bund und Kantone denkbar.
Organisationen
Für die SAB wird die Vorlage dem Anspruch, den administrativen Aufwand für die Steuerbehörden zu verringern, nur bedingt gerecht, weil die Vorschläge Zusatzaufwand generieren und mit schwierigen steuerrechtlichen Auslegungsfragen verbunden sind. Gemäss dem SSV sind möglichst einfache und klare Lösungen anzustreben.
SMGV und suissetec befürchten bei einem Wegfall des Liegenschaftsunterhaltsabzugs einen markanten Rückgang der Unterhaltsarbeiten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes.
Damit genügend Zeit für die notwendigen Anpassungen bleibt, ist für FRI eine angemessene Übergangsfrist notwendig.
3.6 Diverses
Wie beurteilen Sie den Vorschlag, das Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) im Sinne des Vorentwurfs anzupassen?
Kantone, FDK Weder von der der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen noch von und SSK / den übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden sind Änderungswünsche für Politische Par- gesetzliche Anpassungen im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur teien / Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherungen (ELG) eingegangen.
Dachverbände
und übrige
Organisationen
Haben Sie sonstige Bemerkungen oder Kommentare?
Kantone, FDK Für vier Kantone (AI, AR, GL und SH) sowie die FDK steht das Reformziel und SSK der Reduktion der hohen Privatverschuldung nicht im Vordergrund, weil die
Schweiz in internationalen Vergleichen punkto Finanzvermögen pro Kopf regelmässig Spitzenplätze belegt.
Gemäss BE, SH und FDK könnte ein vollständiger Systemwechsel verfassungsrechtlich und steuersystematisch überzeugender und ausgewogener ausgestaltet werden. Damit wäre er auch verwaltungsökonomisch betrachtet einfacher umzusetzen.
Für SH und die FDK ist bezüglich der Kantone und Gemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitliegenschaften eine weitere Variante des Schuldzinsenabzugs zu prüfen.
Für LU sind die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage sehr schwer abschätzbar. Die im erläuternden Bericht erwähnte Aufkommensneutralität bei einem Zinsniveau von 3,5 Prozent erscheint fraglich. Der Kanton hat aufgrund aktueller Daten eine Aufkommensneutralität erst ab einem