Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten

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und führen zu einer Minimierung der Mitnahmeeffekte.

NE spricht sich aufgrund der grundsätzlichen Ablehnung der Reform gegen beide Eckwerte aus.

Politische Par- Zustimmung

teien

CVP, FDP und die Grünliberalen unterstützen beide Vorschläge. Die BDP und die SVP befürworten den zweiten Eckwert.

Ablehnung

BDP und SVP sprechen sich gegen den erst genannten Eckwert aus.

Für die SP widerspricht der zweite Eckwert dem Verfassungsgrundsatz der horizontalen und vertikalen Steuerharmonisierung.

Keine Zuordnung

Die Grünen nehmen keine Stellung zu den konkreten Fragen.

Dachverbände Zustimmung

und übrige

Für bauenschweiz, EIT.swiss, Entwicklung Schweiz, GastroSuisse, Genos-Organisationen

senschaft Gebäudehülle Schweiz, HEV Schweiz, HEV Kanton Zürich, HEV Region Winterthur, SAB, sgv, SSR und SVIT sind beide vorgeschlagenen Eckwerte unterstützungswürdig.

Für Casafair, economiesuisse, KFS und den MV ist die Aufhebung der organischen Aufwendungen bei Abschaffung des Eigenmietwerts systemkonform.

Die Baubranche (AEE SUISSE, CGI, CCIF, constructionromande, constructionvalais, FMB, SMGV, SIA und suissetec), CATEF, CP, FER und USPI Suisse begrüssen die Möglichkeit, die steuerliche Förderung der ausserfiskalisch motivierten Abzüge im kantonalen Recht fortzuführen. Propriétaires du patrimoine fordert, dass die genannten Steuervergünstigungen für alle Kantone obligatorisch im StHG festgeschrieben werden.

Greenpeace und WWF Schweiz begrüssen die Kann-Vorschrift, soweit sie die Energiespar- und Umweltschutzabzüge betreffen. Für Casafair sind die kantonalen Abzugsmöglichkeiten im StHG nur dann vorzusehen, wenn sie auch im DBG verankert sind. Auch für Allianz Zweitwohnungen Schweiz sollten diese schweizweit einheitlich erfolgen.

Domus Antiqua Helvetica und der Schweizer Heimatschutz begrüssen die Beibehaltung der zum Abzug berechtigten denkmalpflegerischen Arbeiten im StHG.

Ablehnung

Für die Baubranche (AEE SUISSE, CGI, CCIF, constructionromande und constructionvalais, FMB, SMGV und suissetec), CP, FER, Propriétaires du patrimoine und USPI Suisse ist die Abschaffung des Liegenschaftsunterhalts der falsche Ansatz. Für CATEF, FRI und Prométerre sind beim Liegenschaftsunterhalt zumindest die effektiven Kosten weiterhin zum Abzug zuzulassen.

Domus Antiqua Helvetica und der Schweizer Heimatschutz legen Wert darauf, dass bezüglich der inventarisierten oder eigentümerverbindlich geschützten Bauten die Unterhaltskosten im bisherigen Umfang abgezogen werden können.

Ausformulierter Gesetzesvorschlag (Änderung von Art. 9 Abs. 3 StHG unter- bzw. durchgestrichen):

«Bei Liegenschaften im Privatvermögen, welche eigentümerverbindlich als