Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten

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und VASOS unterstützen diesen Eckwert ausdrücklich.

Wie beurteilen Sie den Vorschlag, bei der direkten Bundessteuer für selbstgenutzte Zweitliegenschaften sowie vermietete oder verpachtete Liegenschaften die Abzüge für die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte nach wie vor zuzulassen? (Art. 32 DBG – Streichung von Abs. 2 erster Satz und Abs. 4 / neu Art. 32a E-DBG)

Wie beurteilen Sie den Vorschlag, die Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen, für denkmalpflegerische Arbeiten sowie für Rückbaukosten aufzuheben? (Art. 32 DBG – Streichung von Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 3)

Kantone, FDK Zustimmung

und SSK

Für 21 Kantone (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, ZG und ZH), die FDK und die SSK ist es konsequent, mit der Beibehaltung der Eigenmietwertbesteuerung bei Zweitliegenschaften die organischen Aufwendungen weiterhin zum Abzug zuzulassen. Die steuerliche Förderung der ausserfiskalisch motivierten Abzüge kann indessen ausserhalb des Steuerrechts effizienter und zielgerichteter vorgenommen werden.

Allerdings ergibt sich aus dieser Konzeption erhöhter Prüfaufwand:

- Den weiterhin abzugsfähigen Liegenschaftsunterhaltskosten stehen nicht

mehr abzugsberechtigte Kosten für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau gegenüber.

- Hieraus ergeben sich Steueroptimierungsmöglichkeiten beim Liegen-

schaftsunterhalt: Die zuvor selbst bewohnte Liegenschaft wird für kurze Zeit vermietet, saniert und anschliessend wieder selbst bewohnt. Oder die zuvor erworbene Liegenschaft wird saniert, ohne diese zunächst selbst zu bewohnen. Erst nach Abschluss der Sanierung erfolgt der Zuzug zwecks dauerhaften Verbleibens.

5 Kantone (AG, NE OW, TI und VS) unterstützen den ersten Eckwert.

Ablehnung

5 Kantone (AG, NE, OW, TI und VS) sprechen sich aus volkswirtschaftlichen und umweltpolitischen Gründen für die Beibehaltung der Energiespar- und Umweltschutzabzüge aus. Auch für BE ist es im Falle einer Beibehaltung des Eigenmietwerts konsequent, bei selbstgenutzten Zweitliegenschaften die Energiespar- und Umweltschutzabzüge weiterhin zuzulassen.

Politische Zustimmung

Parteien

Die FDP unterstützt beide Vorschläge.

CVP und SVP befürworten den ersten Eckwert

Ablehnung

BDP und SVP lehnen beide eine Aufhebung der ausserfiskalisch motivierten Abzüge ab.

Weil die SP eine unterschiedliche Besteuerung von Erst- und Zweitliegenschaften ablehnt, äussert sie sich auch negativ zu diesen Eckwerten.

Keine Zuordnung

Die Grünen nehmen keine Stellung zu den konkreten Fragen.