Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht

ten werden.

Wie beurteilen Sie den Vorschlag, einen zusätzlichen Schuldzinsenabzug für Ersterwerberinnen und Ersterwerber einzuführen? Wie stehen Sie zur vorgeschlagenen Höhe und Dauer? (Art. 33a E-DBG / Art. 9b E-StHG)

Wie beurteilen Sie die entsprechende Übergangsbestimmung? (Art. 205g E-DBG/Art. 78g E-StHG)

Kantone, FDK Ablehnung

und SSK

Für 24 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH) die FDK und die SSK ist wegen fehlender Eignung (erheblicher Zusatzaufwand wegen hohem Abklärungsbedarf im Vollzug) auf einen solchen Abzug zu verzichten:

- Zudem wird dadurch die mit der Abschaffung des Eigenmietwerts einhergehende Privilegierung der Eigenheimbesitzer akzentuiert.

- Wie bei anderen ausserfiskalisch begründeten Förderungsmassnahmen erweist sich auch dieser Abzug als finanzpolitisch ineffizient. Zur Wohneigentumsförderung sollten daher Massnahmen ausserhalb des Steuerrechts geprüft werden.

JU spricht sich aus verwaltungsökonomischen Gründen zudem gegen eine Übergangsbestimmung aus.

Zustimmung

Für GR ist der Vorschlag nachvollziehbar und dürfte auch dem verfassungsrechtlichen Auftrag der Wohneigentumsförderung (Art. 108 BV) entsprechen, obwohl diese Bestimmung nur den Bund beauftragt und nicht auch die Kantone.

Unabhängig der Präferenz ist für 15 Kantone (AG, AR, BL, BS, FR, GL, GR, LU, SG, SH, SO, TG, TI, VD und VS), die FDK und die SSK eine Übergangsbestimmung notwendig. Allerdings führt dies ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens zu einem erheblichen Mehraufwand für sämtliche Personen, die im Zeitpunkt der Einführung bereits im Besitz eines Eigenheims waren.

Politische Zustimmung

Parteien

BDP, CVP, Grünliberale und FDP begrüssen einen zusätzlichen Schuldzinsenabzug für Ersterwerber. Für die letzt genannte Partei scheint die Höhe eher tief angesetzt zu sein. Die Grünliberalen wünschen gesetzliche Bestimmungen, damit klar ist, dass der Abzug auch für eingetragene Partnerschaften gilt. Die SVP fordert eine Verlängerung der Förderdauer auf 15 Jahre.

Ablehnung

Die SP lehnt dieses Förderinstrument ab, da zu undifferenziert.

Keine Zuordnung

Die Grünen nehmen keine Stellung zu den konkreten Fragen.

Dachverbände Zustimmung

und übrige

Casafair, Entwicklung Schweiz, Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz, Pro Organisatio-

Senectute, SAB, SMGV und suissetec unterstützen die vorgeschlagene Masnen

snahme. Erst genannte Organisation präzisiert, dass finanzkräftige Personen, die sich Wohneigentum ohnehin leisten können, hiervon ausgeschlossen sein sollen.

Auch die Arbeitsgruppe Berggebiet, CATEF, CCIF, CGI, Entwicklung