Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten

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erweist sich als ausgewogen:

- Trotzdem wird konzediert, dass das geltende Recht aus unterschiedlichen

Gründen seit vielen Jahren von verschiedener Seite infrage gestellt wird. Ohne Systemwechsel wird dieser politische Druck bestehen bleiben.

- Bei einem allfälligen Systemwechsel steht an erster Stelle die Einhaltung

der verfassungsrechtlichen Besteuerungsgrundsätze, die Lösung der Zweitliegenschaftsproblematik, die Praktikabilität einschliesslich der vertikalen und horizontalen formellen Steuerharmonisierung sowie die Sicherstellung der Aufkommensneutralität. Eine Neuregelung ist möglichst «rein» umzusetzen. Und schliesslich ist der heutige Verschuldungsanreiz zu verringern.

Für VS sind Anpassungen innerhalb des geltenden Rechts zur Abfederung von Härtefällen, d.h. bei steuerpflichtigen Personen, bei denen der Anteil des Eigenmietwerts an den gesamten steuerbaren Einkünften unverhältnismässig hoch ist, sinnvoller als die Durchführung eines Systemwechsels. Auch SH sieht in der Verankerung einer Härtefallklausel eine sinnvolle Option auf Bundesebene.

Zustimmung

Für GE ist nicht zuletzt aufgrund des jetzigen tiefen Zinsniveaus der richtige Zeitpunkt, um einen Systemwechsel erfolgreich durchzuführen.

Für NW, OW und SZ ist der gesetzgeberische Handlungsbedarf ausgewiesen. Für ZH setzt das heutige System unerwünschte Anreize zur Verschuldung und verursacht in der Umsetzung einen grossen administrativen Aufwand. Vor diesem Hintergrund kann einem Systemwechsel grundsätzlich zugestimmt werden, obwohl an sich kein zwingender Handlungsbedarf besteht.

Politische Par- Zustimmung

teien Für die CVP ist entscheidend, dass die Reform langfristig haushaltsneutral ist, die Gleichbehandlung zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern gewährleistet wie auch die Verschuldungsanreize reduziert.

Sollte ein Systemwechsel politisch nicht möglich sein, macht sich die CVP dafür stark, die Abfederung von Härtefällen auf Bundesebene zu prüfen, die in einigen Kantonen bereits zur Anwendung kommt.

Für die FDP soll die Reform Wohneigentum auch im Alter attraktiv sein, den Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung erfüllen sowie die Verschuldungsanreize und den administrativen Aufwand senken.

Auch für die BDP besteht Reformbedarf in diesem Bereich.

Für die SVP soll mit dem Eigenmietwert eine als ungerecht empfundene Besteuerung beseitigt werden.

Für die Grünliberalen ist die heutige Regelung sowohl aus volkswirtschaftlicher Sicht wie auch aus Nachhaltigkeitsaspekten reformbedürftig.

Ablehnung

Die SP würde grundsätzlich einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung befürworten. Aber die Vorlage führt beim gegenwärtigen Zinsniveau zu grossen Steuerausfällen und zu einer noch stärkeren Ungleichbehandlung zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern.

Die Grünen weisen die Vorlage zurück.