Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten
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ziehen die Beibehaltung des geltenden Systems vor.
EIT.swiss lehnt eine Sonderregelung für aufwandbesteuerte Personen ab.
Wie beurteilen Sie den Vorschlag, bei der direkten Bundessteuer für am Wohnsitz selbstbewohntes Wohneigentum die Abzüge für die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte aufzuheben? (Art. 32 DBG – Streichung der bisherigen Absätze 2 erster Satz und 4)
Wie beurteilen Sie den Vorschlag, auch die Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen, für denkmalpflegerische sowie für Rückbaukosten aufzuheben? (Art. 32 DBG – Streichung von Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 3)
Kantone, FDK Zustimmung
und SSK
Für 25 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH), die FDK und die SSK ist die Aufhebung des Liegenschaftsunterhaltskostenabzugs logisch und eine konsequente Folge der Abschaffung des Eigenmietwerts. Allerdings ist die Gefahr nicht auszuschliessen, dass Unterhaltsarbeiten am Eigenheim vermehrt als Schwarzarbeit ausgeführt werden, weil keine Belege zur Geltendmachung des Abzugs mehr benötigt werden.
Vollzugsmässig entsteht bei gemischt eigen- und fremdgenutzten Liegenschaften des Privatvermögens ein erheblicher zusätzlicher Abklärungsaufwand bezüglich der Frage, wie die Unterhaltskosten aufgeteilt werden sollen.
20 Kantone (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GE, GR, JU, LU, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, VD, ZG und ZH), die FDK und die SSK stimmen bei einem Systemwechsel der Abschaffung der ausserfiskalisch motivierten Abzüge zu. Das Steuerrecht ist nicht geeignet für Lenkungsmassnahmen. Zudem stärkt eine Streichung die Steuersystematik und stellt eine Ausgleichsmassnahme dar, die die Belastungsunterschiede zwischen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern sowie Mieterinnen und Mietern reduziert.
ZH hält zudem mit Blick auf die Besitzerinnen und Besitzer von denkmalgeschützten Bauten fest, dass mit dem Wegfall des Steuerabzugs für denkmalpflegerische Arbeiten zu prüfen wäre, auf welche Weise der Verlust dieses Steuervorteils kompensiert werden kann.
Ablehnung
Fünf Kantone (AG, NE, OW, TI und VS) sprechen sich aus volkswirtschaftlichen und umweltpolitischen Gründen für die Beibehaltung der ausserfiskalisch motivierten Abzüge aus.
Politische Par- Zustimmung
teien
Die FDP unterstützt beide Vorschläge. Auch für die SP ergeben bei einem Systemwechsel beide Vorschläge Sinn. Die CVP und die Grünliberalen sprechen sich für den ersten Eckwert aus.
Ablehnung
BDP und SVP sprechen sich gegen beide Eckwerte aus. Letztere fordert ausdrücklich, dass die Energiespar- und Umweltschutzabzüge beibehalten werden. Auch für die Grünliberalen ist zentral, die Energiespar- und Umweltschutzabzüge weiterzuführen. Zudem ist zu prüfen, ob für Wohneigentum, das Vorgaben von Heimatschutz und/oder Denkmalpflege unterstellt ist, weiterhin steuerliche Anreize bestehen müssen.