Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten

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- Die steuerliche Förderung des Liegenschaftsunterhalts wie auch die bestehenden ausser-

fiskalisch motivierten Abzüge sind aus wirtschaftlichen Gründen unbedingt beizubehalten.

Für das Komitee Eigenmietwert 2.0 sind bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts auch die Mieten im Sinne der Gleichbehandlung zu senken.

Privatpersonen

In 13 eingereichten Stellungnahmen wird die Vorlage ablehnend beurteilt. Die wichtigsten Argumente sind:

- Das heutige System der Eigenmietwertbesteuerung entspricht den finanzwissenschaftli-

chen Einkommenskonzepten und führt grundsätzlich zu einer steuersystematisch sachgerechten Besteuerung der selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer. Demgegenüber würde der vorgeschlagene Systemwechsel zu verfassungsrechtlichen Verwerfungen führen (Peter Gurtner / Peter Locher).

- Der Status quo soll beibehalten werden, weil er sich bewährt hat (Ulrich Märki, Cyril Por-

tier, Daniel Skawronski, Michael Witschi). Ein allfälliger Systemwechsel wird erst dann unterstützt, wenn er möglichst «rein» ausgestaltet ist (Marco Fäh, Joseph Koch, Artur

Terekhov) bzw. wenn die bisherigen Abzüge möglichst beibehalten (Sybille Aebi) oder wenn zumindest die abzugsfähigen Aufwendungen für Denkmalschutzobjekte (Anton Holenweger) weiterhin geltend gemacht werden können oder wenn der komplette Wegfall des Schuldzinsenabzugs erfolgt (Lorenz Steiner).

- Andere sehen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts, der Beibehaltung der Abzüge für

Unterhaltskosten sowie Schuldzinsen wie auch der Gewährung eines Mietzinsabzugs eine komplett andere Systemwechselkonzeption vor (Alexander Wenk). Eine weitere mögliche Lösung wird in der Einführung eines Wahlrechts zur Abschaffung des Eigenmietwerts gesehen (Kurt Meier).

Zustimmung

Kantone

Fünf Kantone (GE, NW, OW, SZ und ZH) unterstützen zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Dabei verbleiben jedoch die folgenden zentralen Vorbehalte:

- GE, NW, SZ und ZH kritisieren die Beibehaltung des Eigenmietwerts auf selbstgenutzten

Zweitliegenschaften als falschen Lösungsansatz. Gefordert wird zudem das Fallenlassen des Ersterwerberabzugs und die Streichung der ausserfiskalisch motivierten Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau im StHG.

- OW lehnt den Ersterwerberabzug ebenfalls ab, spricht sich jedoch aus volkswirtschaftli-

cher und umweltpolitischer Sicht für die Beibehaltung der vorher genannten ausserfiskalisch motivierten Steuervergünstigungen aus.

Parteien

Fünf Parteien (BDP, CVP, Grünliberale, FDP und SVP) sprechen sich grundsätzlich für die Vorlage aus. Die verbleibenden Vorbehalte unterscheiden sich wie folgt:

- Abschaffung der Energiespar- und Umweltschutzabzüge im DBG wird abgelehnt (Grünli-

berale);

- Generell keine Aufhebung der Abzüge für Gewinnungskosten (Unterhalt) wie auch der

ausserfiskalisch motivierten Abzüge (BDP und SVP);

- Vollständiger Wegfall der Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen (BDP, Grünliberale);

- Mit 15 Jahren (statt 10 Jahren gemäss Vorlage) ist eine längere Förderdauer für den

Ersterwerberabzug vorzusehen (SVP);

- Ersterwerberabzug: Für eingetragene Partnerschaften sind die gleichen Abzugsmöglich-

keiten wie für Ehepaare gesetzlich sicherzustellen (Grünliberale).