Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten

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tung der Eigenmietwertbesteuerung bei Zweitliegenschaften im Hinblick auf den Erhalt des Steuersubstrats der Tourismuskantone zwingend.

Politische Zustimmung

Parteien

Die BDP spricht sich namentlich aus fiskalpolitischen Gründen für die Beibehaltung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften aus.

Auch die CVP, die Grünliberalen und die FDP befürworten diese Stossrichtung und betonen, dass es kontraproduktiv wäre, die Zweitliegenschaften mit der Abschaffung des Eigenmietwerts attraktiver zu machen, während gleichzeitig mit der umgesetzten Zweitwohnungsinitiative deren Anzahl reduziert werden soll. Auch die SVP befürwortet diese Konzeption.

Ablehnung

Die SP lehnt die steuerliche Ungleichbehandlung von Erst- und Zweitliegenschaften ab.

Keine Zuordnung

Die Grünen nehmen keine Stellung zu den konkreten Fragen.

Dachverbände Ablehnung

und übrige

Für die Allianz Zweitwohnungen Schweiz, economiesuisse, Entwicklung Organisationen

Schweiz, KFS, Komitee eigenmietwert 2.0, Propriétaires du patrimoine und die Städtische Steuerkonferenz ist die Beibehaltung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften steuertechnisch und verfassungsrechtlich schwer begründbar.

Auch EXPERTsuisse, Treuhand Suisse und veb.ch sprechen sich dagegen aus. Damit die Tourismuskantone bei einem Wegfall des Eigenmietwerts keine fiskalischen Einbussen zu gewärtigen haben, wird seitens Treuhand Suisse die Einführung einer Liegenschaftssteuer im Steuerharmonisierungsgesetz befürwortet. Weil eine Umsetzung dieses Vorhabens eine gewisse Zeit benötigt, muss die Einführung eines Systemwechsels mit einer grosszügigen Übergangsfrist (z.B. 5 Jahre) verbunden sein.

EIT.swiss bevorzugt im Sinne einer Vereinfachung des Steuersystems anstelle der Beibehaltung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften die Einführung einer kantonalen Zweitliegenschaftssteuer.

Auch ZVDS verwirft wegen des ausstehenden Vereinfachungseffekts die Beibehaltung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften. Als Alternative für entgangene Einnahmen könnte eine kantonale Sondersteuer erhoben werden.

Zustimmung

Für den MV ist es richtig, Zweitliegenschaften in Tourismusregionen und Städten steuerlich nicht zu begünstigen, weil ansonsten der Wohnraum für die ansässige Bevölkerung konkurrenziert wird und zu höheren Mieten führt.

Die Baubranche (AEE SUISSE, CCIF, CGI, constructionromande, constructionvalais, FMB, Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz, SMGV, suissetec), CP, FER und USPI Suisse unterstützen die Beibehaltung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften, solange die liegenschaftsbezogenen Abzüge erhalten bleiben. Für bauenschweiz ist aus fiskalischen Überlegungen dieser Schritt zweckmässig.

Die Immobilienverbände (CATEF, FRI, HEV Schweiz, HEV Kanton Zürich, HEV Region Winterthur und SVIT) stimmen der Beibehaltung der Eigenmietwertbesteuerung bei Zweitliegenschaften zu, damit eine mehrheitsfähige Vorlage gesichert werden kann. Auch Casafair, Raiffeisen, SAB, sgv, SSR