Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten

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4. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Die Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden lassen sich bezüglich der grundsätzlichen Haltung zur Vorlage wie folgt unterteilen:

Ablehnung

Kantone und FDK

21 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS und ZG) und die FDK lehnen die Vorlage in der jetzigen Form ab.

Begründungen:

- Der Reformvorschlag fällt im Vergleich zum Status quo unbefriedigend aus. Ein System-

wechsel müsste deutlich konsequenter, d.h. «reiner», ausfallen, um die verfassungsrechtlichen Einwände einzuschränken und eine einfache sowie widerspruchsfreie Ordnung zu garantieren;

- Insbesondere müssten die ausserfiskalisch begründeten Abzüge für Energiesparen, Um-

weltschutz, Denkmalpflege und Rückbau wie bei der direkten Bundessteuer auch auf kantonaler Ebene zwingend aufgehoben werden (Ausnahmen: AG, NE, TI und VS);

- Weiter ist die Abzugsmöglichkeit von Schuldzinsen gegenüber dem geltenden Recht stär-

ker einzuschränken;

- Schliesslich ist auf die Einführung eines Ersterwerberabzugs zu verzichten (Ausnahme:

GR).

Parteien

Zwei Parteien (Grüne und SP) lehnen den vorgeschlagenen Systemwechsel ab. Begründungen:

- Für die Grünen entspricht die Vorlage nicht mehr dem ursprünglichen Auftrag der parla-

mentarischen Initiative.

- Für die SP schneidet das aktuelle System sowohl unter verteilungs- als auch finanzpoliti-

schen Aspekten effizienter ab. Sinnvoller sind daher Anpassungen zur Abfederung von Härtefällen bei Rentnerinnen und Rentnern, bei denen der Eigenmietwert einen bestimmten Prozentsatz der steuerbaren Einkünfte übersteigt.

Dachverbände und Organisationen

Insgesamt stehen 24 Dachverbände und Organisationen der Vorlage kritisch gegenüber.

Für MV und SGB ist die vorliegende Reform nicht akzeptabel und wird vollumfänglich abgelehnt.

Die Städtische Steuerkonferenz und die Wohnbaugenossenschaften Schweiz würden zwar eine Abschaffung des Eigenmietwerts begrüssen. Der Systemwechsel soll jedoch so umzusetzt werden, dass er dem Gebot der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit genügt und eine haushaltsneutrale Umsetzung ermöglicht.

Für Treuhand Suisse und veb.ch muss ein Systemwechsel zuerst das Erfordernis der Vereinfachung einlösen. Für Casafair und ZVDS ist zentral, dass ein reiner Systemwechsel anvisiert wird. Für EXPERTsuisse vermag der Systemwechsel wegen der unterschiedlichen Behandlung von selbstgenutztem Wohneigentum (Erst- versus Zweitliegenschaften) sowie der unbefriedigenden Schuldzinsenregelung nicht zu überzeugen.

Sieben Vertreter der Braubranche (AEE SUISSE, CCIF, constructionromande, constructionvalais, FMB, SMGV und suissetec), CP , FANAP, FER, Prométerre, Propriétaires du patrimoine, USPI Suisse und VASOS stehen der Vorlage ablehnend gegenüber. Hauptbegründung: