Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/35: Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) · 25 Seiten

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1. Ausgangslage

Mit der Revision des Landesversorgungsgesetzes wird beabsichtigt, die Widerstandsfähigkeit der lebenswichtigen Versorgungsinfrastrukturen zu stärken. Dies beinhaltet auch Massnahmen zur Stärkung der Resilienz von Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und zielt auf die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.

Die wichtigsten Neuerungen / Änderungen des Verordnungsentwurfs sind die folgenden:

 Die heute gültige Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN;

SR 531.32) wurde am 1. Januar 1992 in Kraft gesetzt. Die Verordnung wurde revidiert, die Formulierungen modernisiert sowie dem neuen LVG angepasst.

 Die wichtigste Neuerung ist der Fokus auf die Vermeidung von Mangellagen (Stärkung der Resili-

enz). Das gilt für die Kantone als auch für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen. Die (über)- regionale Koordination und Zusammenarbeit wird hervorgehoben.

 Im Verordnungsentwurf sind die Aufgaben an die kantonalen Stellen und an die Betreiber von Was-

serversorgungsanlagen klarer definiert und Vorschriften reduziert worden. Die Zuständigkeit der Kantone wird dadurch gestärkt.

Der sachliche Zuständigkeitsbereich des Bundes wird im Vergleich zur geltenden Verordnung nicht ausgeweitet. Der Vollzug der Verordnung obliegt auch weiterhin den Kantonen

2. Übersicht zum Vernehmlassungsverfahren

2.1 Durchführung des Verfahrens

Am 15. Mai 2019 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN).

Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft und weitere interessierte Kreise, namentlich der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) wurden eingeladen, sich zum Entwurf der neuen Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Manqellagen (VTM) zu äussern.

Die Vernehmlassungsfrist lief bis am 5. September 2019.