Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/35: Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) · 25 Seiten
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Der Kanton Zug begrüsst, dass die Kantone die Mindestmengen festlegen kann. Dadurch können die örtlichen Verhältnisse besser berücksichtigt werden.
Der Kanton Zürich schlägt vor, die Bestimmung zu den Mindestmengen mit «ab dem sechsten Tag steht den privaten Haushalten eine Mindestmenge von 15 Litern pro Person und Tag zur Verfügung» zu ergänzen.
Gemäss dem Schweizerischen Gemeindeverband müsste bei einem längerfristigen Totalausfall der Wasserversorgung das Trinkwasser unter Umständen mit Tanklastwagen verteilt werden. Für Grossbetriebe mit sehr grossem Trinkwasserbedarf, wie z.B. Spitäler, grosse Heime sowie landwirtschaftliche Betriebe mit grossen Viehbestand (ohne anderweitige Wasserentnahmemöglichkeit), wäre eine ausreichende Versorgung unter diesen Umständen nicht zu gewährleisten. Der Artikel muss somit für solche Extremsituationen eine Alternative zur Versorgungspflicht vorsehen.
Der Schweizerische Gemeindeverband beantragt den Artikel wie folgt zu ergänzen:
o bestimmte Betriebe als „kritisch“ einzustufen
o diese zu verpflichten, einen Evakuierungsplan zur Genehmigung vorzulegen
o die Evakuation dieser Betriebe in extremen Notsituationen anzuordnen
ewb und WVRB AG anerkennen das Bedürfnis der Kantone nach Autonomie und nach Hoheit über das Krisenmanagement auf dem eigenen Territorium. Sie befürchten aber, dass die Pflicht der Kantone zur Festlegung der verfügbaren Notwassermengen für bestimmte Betriebe (z.B. Spitäler, Kliniken usw.) zu uneinheitlichen Regelungen führen wird («je die vom Kanton bestimmte Menge»). Ausserdem kann sich die Festlegung der entsprechenden Wassermengen in die Länge ziehen, so dass die Trinkwasserversorgungen bis auf weiteres im Ungewissen bleiben, auf was für Notwassermengen sie sich einzustellen haben. Sie empfehlen deshalb, eine schweizweit einheitliche Regelung auf Verordnungseben zu prüfen.
Gemäss SIGE sind « le canton et les communes qu’elle alimente n'ont pas été capables de nous fournir les données liées aux cheptels en estivage dans les zones montagneuses que nous alimentons ».
Die Wasserversorgung Rapperswil - Jona ist der Meinung, dass die Mengenvorgaben schweizweit gleich sein sollen. Es ist Planungssicherheit gefordert, dass alle Objekttypen gleiche Vorgaben zu erfüllen haben. Daher sind entsprechende Vorgaben klar in der Verordnung aufzuführen – es darf keine kantonale «Willkür» entstehen.
Der Schweizerische Bauernverband findet, dass bei der Berechnung der für landwirtschaftliche Betriebe festgelegten Mindestmengen die Bedürfnisse der Tiere und ihre besonderen Merkmale zu berücksichtigen sind. Daher ist es unerlässlich, die betroffenen Gruppen bei der Planung der Verteilung der Trinkwasserversorgung zu konsultieren. Zu diesem Zweck wäre es auch sinnvoll zu bestimmen, in welchen Nutzungen das Versorgungswasser zwangsläufig eine "Trinkwasserqualität" aufweisen muss und welche Alternativen es gibt. Für Unternehmen, die lebenswichtige Güter herstellen, sollte denjenigen Vorrang eingeräumt werden, die lebenswichtige Güter für den einheimischen Markt herstellen.
Aus Sicht von scienceindustries beinhaltet der Mangel an Trinkwasser drei Aspekte, die die Unternehmen direkt betreffen: die Versorgungssicherheit von lebenswichtigen Gütern (wie z.B. Arzneimittel), die Sicherheit in der Prozessführung und nicht zuletzt die Versorgung von Löschwasser. Scienceindustries beantragt, dass in der vorliegenden Verordnung festgelegt wird, dass in Notlagen die Versorgung der Betriebe ohne netzunabhängige Systeme mit Trinkwasser sichergestellt werden muss. Dementsprechend ist die Kommunikation zwischen Verwaltung und Wirtschaft von hoher Wichtigkeit. Aus Sicht