Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/35: Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) · 25 Seiten
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wird beantragt, den Artikel 4 Vorbereitungsmassnahmen mit der Klärung der Aufgabenteilung zu ergänzen.
3.6 Rückmeldungen von weiteren interessierten Kreisen
3.6.1 Rückmeldungen von Betreibern von Wasserversorgungsanlagen
Die aquaregio ag ● wasser sursee – mittelland, die associazione acquedotti ticinesi (aat), die Wasserversorgung Gsteig und die Trinkwasserversorgung Gemeinde Toffen übernehmen die
Stellungnahme des SVGW. Der Service intercommunal de gestion de Vevey (SIGE) übernimmt ebenfalls die Stellungnahme des SVGW, hat aber noch weitere Anträge.
Gemäss der Energie Wasser Bern (ewb) und der Wasserversorgung Region Bern (WVRB) AG ist
die neue Verordnung ein Fortschritt gegenüber der geltenden VTN. Der neue Erlass schafft mehr Klarheit in Bezug auf die Zuständigkeiten der involvierten Stellen und Trinkwasserversorgungen, ohne dass dadurch eine eigentliche «Überreglementierung» entsteht. ewb und die WVRB AG gehen aber auch davon aus, dass die kantonalen Vollzugsstellen eine gewisse Zeit brauchen werden, bis sie ihre Rollen im Vollzug der VTM gefunden haben.
Die Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee – Rhein (AWBR); die seeländische Wasserver-
sorgung (SWG); die Emmental Trinkwasser; die St. Galler Stadtwerke, Netz Gas und Wasser; die
regionale Wasserversorgung St. Gallen (RWSG); der Gemeindeverband Wasserversorgung un-
tere Langete WUL; Arbon Energie AG; Gemeindeverband Saurenhorn und der Wasserverbund
Grauholz AG haben je eine gleich lautende Stellungnahme eingereicht.
Sie lehnen den neuen Versorgungsentwurf ab, da dieser die gravierendsten Schwächen der aktuell geltenden Verordnung über die Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) nicht behebt, die kommunalen Krisenorganisationen ausklammert sowie einseitig auf die öffentliche Wasserversorgung fokussiert und ihr Aufgaben zuweist, die z.T. in andere Zuständigkeiten fallen (z.B. Information der Bevölkerung zum persönlichen Notvorrat, Einsatzpläne für regionale und überregionale Hilfestellungen).
Die Antwortenden fordern deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs VTM, indem entweder die kommunalen Krisenorganisationen und deren Aufgaben zur Notwasserversorgung in die VTM integriert werden, oder gänzlich auf eine Zuweisung von Aufgaben an die Wasserversorgungen verzichtet und in der VTM stattdessen ein Pflichtenheft für die Kantone definiert wird, dessen Umsetzung (inkl. die Aufgabenzuweisung an die Wasserversorgungen und Krisenorganisationen) den Kantonen obliegt.
3.6.2 Rückmeldungen von weiteren Verbänden
Centre Patronal unterstützt im Prinzip die vorgeschlagene Revision. Es ist angebracht, Massnahmen zu ergreifen, um die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen für die Versorgung zu stärken und die Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferkapazitäten im Fall eines schwerwiegenden Engpasses zu sichern.
Der Verband Schweizer Gemüseproduzenten unterstützt die neue Verordnung und begrüsst speziell die Berücksichtigung des landwirtschaftlichen Bedarfs in Artikel 2.