Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme · 21 Seiten
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1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Motion SPK-S «Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme»
1.1.1.1 Bericht des Bundesrates vom 12. Oktober 2016
Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2016 den Bericht «Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen»2 verabschiedet. In Erfüllung von drei Postulaten3 beschreibt der Bericht die aktuelle Situation und zeigt mögliche Anpassungen beim Status der vorläufigen Aufnahme auf.
Die vorläufige Aufnahme ist eine Ersatzmassnahme für eine nicht vollziehbare, rechtskräftige Wegweisungsverfügung. Dies bedeutet, dass Personen mit einer vorläufigen Aufnahme die Schweiz eigentlich verlassen müssen. Aufgrund der Unmöglichkeit, der Unzulässigkeit oder der Unzumutbarkeit des Vollzugs wird die Wegweisung jedoch auf unbestimmte Zeit aufgeschoben, bis diese Vollzugshindernisse weggefallen sind. Es handelt sich somit nicht um eine ausländerrechtliche Bewilligung, sondern um eine Ersatzmassnahme für eine nicht vollziehbare Wegweisung. Ende Juni 2019 verfügten 37'036 Personen über eine vorläufige Aufnahme (ohne vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, siehe dazu unten Ziff. 1.1.1.3).
Die vorläufige Aufnahme wird heute aus unterschiedlichen Gründen von verschiedener Seite als unbefriedigend empfunden, unter anderem weil die grosse Mehrheit der vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft in der Schweiz verbleibt. Denn die Gründe für eine vorläufige Aufnahme bleiben oft lange bestehen (z.B. Bürgerkrieg in Syrien). Daher wird auch immer wieder die Änderung der Bezeichnung als «vorläufige Aufnahme» gefordert. Teilweise wird auch die Schaffung eines eigenständigen Aufenthaltsstatus anstelle einer Ersatzmassnahme für eine nicht vollziehbare Wegweisung verlangt.
Neben der Dauer des Aufenthalts werden die Zahl der vorläufigen Aufnahmen, die Voraussetzungen für deren Anordnung und die Prüfung eines Widerrufs bei Wegfall dieser Voraussetzungen immer wieder thematisiert. Weitere Kritikpunkte sind der Familiennachzug von Ehegatten und minderjährigen Kindern sowie vermutete unbewilligte Heimatreisen, obwohl die Rückkehr als nicht zumutbar, nicht zulässig oder nicht möglich beurteilt wurde.
In Bezug auf die Integration namentlich in den Arbeitsmarkt besteht nach wie vor Verbesserungspotenzial. Aktuelle Zahlen zeigen, dass es lange dauert, bis sich vorläufig aufgenommene Personen in den Arbeitsmarkt integrieren können. Dies entspricht den Erfahrungen in anderen europäischen Ländern. Mit dem Ziel, die Sozialhilfeabhängigkeit mit der zunehmenden Aufenthaltsdauer in der Schweiz gezielt zu senken, steht wo immer möglich eine verstärkte Integration in den Arbeitsmarkt im Mittelpunkt.
Der Bericht des Bundesrates enthält drei Varianten für eine mögliche Anpassung der vorläufigen Aufnahme:
Variante 1: Die vorläufige Aufnahme (Ausweis F) wird durch die sofortige Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) ersetzt. Dies führt zu einer weitgehenden Angleichung an den Status von Flüchtlingen, denen Asyl gewährt wird.
Variante 2: Es wird ein neuer Status der Schutzgewährung geschaffen, um der besonderen Situation von Personen, die die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Bürgerkrieg, vulnerable Personen) nicht in ihren Herkunftsstaat zurückkehren können, angemessen Rechnung zu tragen. An die Stelle der Ersatzmassnahme für einen nicht durchführbaren Wegweisungsvollzug soll somit ein eigenständiger Status treten. Damit wird die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert und die Sozialhilfeabhängigkeit gesenkt. Das Aufenthaltsrecht wird weiterhin widerrufen, wenn eine Rückkehr möglich ist. Ein Pull-Effekt wird dadurch vermieden, dass der neue Status insgesamt keine rechtliche Besserstellung gegenüber den subsidiär Schutzberechtigten in der EU und vergleichbaren europäischen Staaten darstellt.
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3 Postulat 11.3954 Hodgers „Einschränkungen der vorläufigen Aufnahme“ vom 29. September 2011; Postulat 13.3844 Romano „Vorläufige Aufnahme. Neue Regelung für mehr Transparenz und Gerechtigkeit“ vom 26. September 2013 und Postulat 14.3008 Staatspolitische Kommission des Nationalrates „Überprüfung des Status der vorläufigen Aufnahme und der Schutzbedürftigkeit“ vom 14. Februar 2014.