Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/69: Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) · 27 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Revision der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV)

praktisch ausgeschlossen werden können, dass eine Liegenschaft zur Unzeit veräussert werde und so der betroffenen Person und allenfalls einer Familie ein Grundstück abhanden- kommt. Spiegelbildlich sei bei den Anlagen für weitgehende Bedürfnisse sicherzustellen,

dass Grundstücke nicht einfach unter die schwammige Bestimmung von Artikel 10 Absatz 2 in "andere Anlagen" umgewandelt werden könnten. Dasselbe gelte sinngemäss bei Beteili- gungen an (Familien-)Gesellschaften. Es brauche daher besondere Sicherheitsmechanismen bzw. entsprechend hohe Hürden. Der Verwaltung von Grundstücken sei daher eine beson- dere Stellung einzuräumen, Grundstücke seien deshalb vom Geltungsbereich der Verord- nung auszunehme oder aber die Verordnung grundlegend zu ergänzen bzw. zu überarbei- ten.167

Darüber hinaus verlangt Artikel 12 BRK die Einrichtung einer "regelmässigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Stelle oder ein gerichtliches Organ". Ein solches Gremium muss auch die ordnungsgemässe Beteiligung der betreffenden Person an der Verwaltung ihres Vermögens in Übereinstimmung mit den anderen Bestimmungen von Artikel 12 BRK überwachen. Das Fehlen einer solchen Überwachung lässt möglichen Miss- bräuchen durch den Bevollmächtigten Tür und Tor offen, der nur widerwillig die Ansichten der von der Maßnahme betroffenen Person anhört. Es sollte daher vorgesehen werden, dass die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde eine solche Kontrolle gewährleistet.168

5 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren169 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und nach Kenntnisnahme durch den Bun- desrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Publikationsplattform des Bundes170 zugänglich.

167 SVP, S. 2.

168 Inclusion Handicap, S. 3.

169 SR 172.061 EJPD.