Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/76: Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen · 25 Seiten
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Übersicht
Bundesnahe Unternehmen erbringen wichtige Leistungen für den Service Public. Gerade grössere Unternehmen, die Leistungen für breite Bevölkerungsschichten
erbringen, geniessen öffentliche Aufmerksamkeit. So interessieren sich die Bürge-
rinnen und Bürger auch für die Entschädigungen, welche die Führungskräfte
dieser Betriebe erhalten. Dabei wird zu Recht kritisiert, dass seit der Ausgliede-
rung dieser Unternehmungen aus der Bundesverwaltung die Entschädigungen der Führungskräfte zum Teil massiv gestiegen sind. Es wird hier deshalb vorgeschlagen, in den Gesetzen betreffend sieben grosse
Unternehmen des Bundes eine Obergrenze für das Entgelt, das in diesen Unter-
nehmen an das oberste Kader, das in vergleichbarer Höhe entlöhnte Personal oder die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichtet werden darf, festzulegen. Konkret betrifft dies die Kader der SBB AG, RUAG Holding AG, Skyguide AG, SUVA, SRG SSR, die Swisscom AG und Post AG. Was die übrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes betrifft, so liegt die Kompetenz zur Festlegung der Maximalentgelte gemäss Vorlage beim Bundesrat. Dies wird neu im Bundespersonalgesetz so festgehalten. Dort werden neu auch die Bestandteile des Entgeltes sowie die Kriterien zur Festlegung des individuellen Entgeltes definiert. Zudem erhält der Bundesrat die Kompetenz zur Durchsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben. Schliesslich wird im Bundespersonalgesetz neu ein Verbot für die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen für das oberste Kader, das in vergleichbarer Höhe entlöhnte Personal und die Mitglieder des Verwaltungsrates aufgenommen. Ein solches Verbot für oberste Kader sieht derzeit bereits die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) vor, die im Rahmen einer laufenden Aktienrechtsrevision ins Aktienrecht überführt
wird. Die zum Teil massiven Entschädigungen, die in einzelnen Fällen ausgerich-