Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/76: Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen · 25 Seiten

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- der dezentralen Verwaltungseinheiten, die dem BPG unterstehen (z. B. SNM,

METAS, PUBLICA, Compenswiss, Innosuisse, SIR, EHB). Bei diesen Geschäftsleitungen sind Abgangsentschädigungen jedoch bereits aufgrund des neuen Artikel 6a Absatz 1quinquiesBPG ausgeschlossen.

Eine gewisse Überlappung des Personenkreises, der bereits durch Artikel 6a Absatz 1quinquiesBPG dem Abgangsentschädigungsverbot untersteht, kann nicht ausgeschlossen werden. Um jedoch alle relevanten Funktionen der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung vom Verbot zu erfassen, bedarf es einer entsprechenden Regelung sowohl in Artikel 6a als auch in Artikel 19 BPG (vgl. Ausführungen zu Art. 6a Abs. 1quinquies).

Die Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) sowie die Kaderlohnverordnung werden entsprechend anzupassen sein.

3.2 Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGEG)

Art. 4 Abs. 5 Anpassung Artikelverweis

Die Verweisanpassungen ergeben sich aus der Änderung von Artikel 6a BPG.

Art. 8 Abs. 3 Anpassung Artikelverweis

Die Verweisanpassungen ergeben sich aus der Änderung von Artikel 6a BPG.

3.3 Revisionsaufsichtsgesetz

Art. 30 Abs. 6 zweiter Satz Anpassung Artikelverweis

Die Verweisanpassungen ergeben sich aus der Änderung von Artikel 6a BPG.

Art. 33 Abs. 3 Anpassung Artikelverweis

Die Verweisanpassungen ergeben sich aus der Änderung von Artikel 6a BPG.

3.4 ETH-Gesetz

Art. 17 Arbeitsverhältnisse

Abs. 1

Der Bundesrat regelt die Anstellungsbedingungen und die berufliche Vorsorge der vollamtlichen Mitglieder des ETH-Rates, der Schulpräsidentinnen oder der Schulpräsidenten sowie der Direktorinnen und Direktoren der Forschungsanstalten im Rahmen des BPG. Mit diesem Verweis auf das BPG – und damit auf Artikel 6a – sollen auch für die Mitglieder des ETH-Rates, die Geschäftsleitungsmitglieder und das in vergleichbarer Höhe entlöhnte Personal Abgangsentschädigungen künftig