Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/76: Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen · 25 Seiten
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Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Nach Ansicht der Kommission sind viele Bundes- und bundesnahe Betriebe nicht dem gleichen Marktumfeld ausgesetzt wie Unternehmen der Privatwirtschaft. Auf Grund dessen müssen differenzierte Lösungen für die Regelung der Entschädigungen der Kader gefunden werden, je nachdem wie die einzelnen Unternehmen dem Markt ausgesetzt sind.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) anerkannte anlässlich ihrer Sitzungen vom 31. März 2017 und vom 15. Mai 2017 den Handlungsbedarf im Bereich der Entschädigungen der Kader von Bundes- und bundesnahen Betrieben. Für die ständerätliche Kommission geht die parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat aber zu weit und bietet mit der gesetzlichen Festlegung von Referenzlöhnen zu wenig Flexibilität. Deshalb lehnte sie diese mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Im Gegenzug beschloss die SPK-SR mit 10 zu 3 Stimmen die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative, wonach der Bundesrat den gesetzlichen Auftrag erhält, im Rahmen der Eignerstrategie für die jeweiligen Unternehmen eine Bandbreite für die angemessene Vergütung der Kader festzulegen und durchzusetzen (17.443 Pa.Iv. SPK-SR. Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten).
Damit ging das Geschäft zurück in die SPK-NR. Am 29. Juni 2017 entschied die Kommission mit 18 zu 5 Stimmen, an der parlamentarischen Initiative 16.438 von Frau Leutenegger Oberholzer festzuhalten. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass im Gesetz eine Referenzgrösse für die Saläre der Kaderangestellten von Bundes- und bundesnahen Unternehmen festgelegt werden muss. Als Referenzgrösse könnte das Gehalt eines Bundesrates dienen. Gleichzeitig beschloss die Kommission die Sistierung der Behandlung der Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission, bis klar ist, ob die Initiative aus dem Nationalrat Erfolg hat oder nicht. In der Herbstsession 2017 folgte der Nationalrat dem Antrag seiner SPK und gab der parlamentarischen Initiative 16.438 von Frau Leutenegger Oberholzer Folge.
Nachdem der Nationalrat der Initiative Folge gegeben hatte, stimmte die SPK-SR dieser am 18. Januar 2018 mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls zu. Die Kommissionsmitglieder stellten in ihren Voten aber klar, dass sie von der SPK-NR zum einen eine Mitberücksichtigung der Formulierung gemäss ihrer Kommissionsinitiative erwarten und zum anderen, dass als Referenzgrösse für die Obergrenze der Löhne das Bruttogehalt eines Mitgliedes des Bundesrates, inklusive Ruhegehalt, gewählt werden soll (entspricht in etwa einer Million Franken).
An ihrer Sitzung vom 3. Mai 2018 stimmte die SPK-NR auch der Initiative 17.433 der Schwesterkommission zu. Das Kommissionssekretariat und die Verwaltung wurden damit beauftragt, Varianten für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer auszuarbeiten.
Am 31. Januar 2019 präsentierte die Verwaltung zwei Varianten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative. Die eine Variante sah die Revision von Artikel 6a BPG ohne Festlegung einer Höchstlohngrenze im BPG vor. Dem Bundesrat wurde die Kompetenz erteilt, das höchste, in einem Unternehmen oder einer Anstalt zulässige individuelle Entgelt festzulegen. Zudem wurden die Kriterien der Lohnfestlegung definiert. Die andere Variante baute auf der ersten Variante auf und erweiterte diese,