Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/76: Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen · 25 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Die bisher geltende Regelung

Die Entschädigungen an Kader von bundesnahen Unternehmungen und Anstalten waren in der Vergangenheit verschiedentlich Gegenstand politischer und öffentlicher Kontroversen. Anlässlich einer solchen öffentlichen Debatte im Jahr 2001 über die Höhe der Entschädigungen des Kaders der SBB und auf der Grundlage einer daraufhin eingereichten parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-NR), wurde das Bundespersonalgesetz vom 24. März 20001 (BPG) angepasst. Das revidierte Bundespersonalgesetz (BPG; SR 172.220.1) trat 2004 in Kraft. Der Bundesrat wurde darin verpflichtet, Grundsätze zur Entlohnung und zu den weiteren Vertragsbedingungen des obersten Kaders und der Mitglieder leitender Organe von Unternehmen und Anstalten des Bundes festzulegen. Seither gab es immer wieder parlamentarische Initiativen und Vorstösse, die Handlungsbedarf bei der Regelung der Entschädigungen an Kader von Bundes- und bundesnahen Unternehmungen erblickten. Diesbezüglich erfuhr das BPG seit dem Jahr 2004 aber keine Änderung mehr.

Anlässlich einer am 16. März 2009 eingereichten Interpellation vom damaligen Nationalrat Rudolf Joder (V, BE), nahm der Bundesrat ausführlich Stellung zur Kaderlohnpolitik von Unternehmen und Anstalten des Bundes (09.3109 n Ip. Joder. Begrenzung der Kaderlöhne des Bundes). Darin hielt er fest, dass die Festlegung der Löhne der Mitglieder der Geschäftsleitung verselbstständigter Verwaltungseinheiten und Unternehmen des Bundes durch den Bundesrat den Grundsätzen der Eignerpolitik des Bundes widersprechen würde. Als Aufsichtsinstrument sei das Kaderlohnreporting der entsprechenden Verwaltungseinheiten und Unternehmen ausreichend. Gebe es auf Grund eines solchen Berichts Handlungsbedarf, könne der Bundesrat jederzeit steuernd eingreifen. Ebenfalls habe das Parlament und der Bundesrat bei der Revision des BPG im Jahr 2004 bewusst darauf verzichtet, eine absolute Lohnobergrenze festzuschreiben. Dies unter anderem deshalb, weil die betroffenen Unternehmen und Anstalten des Bundes unterschiedlichen unternehmerischen Risiken ausgesetzt und in verschiedenen Branchen tätig seien. Die Definition von verbindlichen Lohnobergrenzen für Kadermitarbeitende würde diesem Umstand nicht angemessen Rechnung tragen.

1.2 Die parlamentarischen Initiativen betreffend Bezüge und Abgangsentschädigungen

Am 2. Juni 2016 reichte die damalige Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) eine parlamentarische Initiative (16.438) ein, die zur Absicht hat, für angemessene Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung von Bundes- und bundesnahen Betrieben zu sorgen. Die SPK-NR prüfte das Anliegen an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2017 und gab der Initiative mit 21 zu 2

1 SR 172.220.1