Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/76: Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen · 25 Seiten
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3.6 Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat
Art. 6 Abs. 4 zweiter Satz Anpassung Artikelverweis
Die Verweisanpassungen ergeben sich aus der Änderung von Artikel 6a BPG.
Art. 9 Abs. 2 zweiter Satz Anpassung Artikelverweis
Die Verweisanpassungen ergeben sich aus der Änderung von Artikel 6a BPG.
3.7 Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG)
Art. 15a (neu) Entgelt und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und
der Mitglieder des Verwaltungsrates
Abs. 1
Es wird das höchste individuell zulässige Entgelt (Höchstgrenze möglicher jährlicher geldwerter Leistungen) festgelegt. Welche Elemente das Entgelt umfasst, ist aus Artikel 6a Absatz 1terBPG ersichtlich.
In Analogie zum Entgelt der Mitglieder des Bundesrates (inkl. Ruhegehalt) wird der Betrag auf eine Million Franken festgelegt. Laut Kaderlohnreporting über das Berichtsjahr 2018 betrug das höchste bei der SBB AG ausbezahlte Entgelt CHF 1'205’531.
Da der gesetzlich verankerte Höchstbetrag indexiert wird, ist anzugeben, auf welchen Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) des LIK oder eines anderen Indexes sich der Betrag bezieht. Der Höchstbetrag wird indexiert, damit über die Jahre keine Entwertung stattfindet. Daraus erwächst kein Anspruch auf eine jährliche Anpassung des individuellen, effektiv ausbezahlten Entgelts an die Teuerung.
Abs. 2
Das im Spezialgesetz festgelegte höchste jährlich zulässige Entgelt soll auch für Tochtergesellschaften mit Sitz in der Schweiz, welche die SBB AG kapital- und stimmenmässig beherrscht, gelten. Das ist daher in die entsprechenden Statuten aufzunehmen.
Da die SBB AG dem BPG untersteht, braucht es keinen Verweis auf Artikel 6a. Dieser ist direkt – und nicht nur sinngemäss – anwendbar.
Art. 26b (neu) Übergangsbestimmungen für die Änderung vom xxx
Altrechtliche Arbeitsverträge, welche ein höheres Entgelt als gemäss Artikel 15a Absatz 1 vorsehen und/oder Abgangsentschädigungen enthalten, sind innerhalb von einem Jahr an die neuen rechtlichen Vorgaben anzupassen. Bei den bestehenden