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Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 20 Seiten
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4Eine Funkversuchskonzession wird nur erteilt, wenn die für den Versuch bean- spruchten Frequenzen verfügbar sind und der Versuch keinen aktuellen oder zukünf- tigen Regelbetrieb im beanspruchten Frequenzbereich beeinträchtigt.
Art. 31 Besondere Voraussetzungen
1Wer eine Funkversuchskonzession erwerben will und nicht selbst technische Leiterin oder technischer Leiter ist, muss für die Überwachung der Funkversuche eine technische Leiterin oder einen technischen Leiter verpflichten.
2Als technische Leiterinnen und Leiter anerkannt sind:
a. diplomierte Ingenieurinnen und Ingenieure ETH, FH oder HTL der Ausbil- dungsrichtung Elektrotechnik;
b. Elektroingenieurinnen und -ingenieure, die im Register A oder B der Stif- tung der Schweizerischen Register der Ingenieure, der Architekten und der Techniker9 eingetragen sind;
c. diplomierte Physikerinnen und Physiker einer schweizerischen Hochschule oder Universität.
3Das BAKOM kann im Einzelfall Personen mit gleichwertiger Ausbildung oder geeigneten Qualifikationen für die Durchführung der Versuche als technische Leite- rinnen und Leiter anerkennen. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
5. Kapitel: Frequenznutzung nach Meldung an das BAKOM oder mit Fähigkeitszeugnis
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen zur Meldung
Art. 32 Meldepflicht
1Einer vorgängigen Meldung beim BAKOM bedarf, wer das Frequenzspektrum nutzen will:
a. in bestimmten Frequenzbändern, die der Hochsee- oder Rheinschifffahrt o- der für den Handsprechfunk mit digitalem Selektivruf (DSC; Digitial Selec- tive Calling) auf hoher See zur Verfügung stehen;
b. in den für den Flugfunk bestimmten Frequenzbändern;
c. für GPS-Repeater;
d. für Bodenradar (GPR; ground Probing radar);
e. um unbediente oder fernbediente Amateur-Funkanlagen zu betreiben, oder
f. in bestimmten Frequenzbändern, die dem Amateurfunk zu Verfügung ste- hen.
9 Stiftung der Schweizerischen Register der Ingenieure, der Architekten und der Techniker, Weinbergstrasse 47, 8006 Zürich.