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Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 20 Seiten
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2Die Meldung berechtigt dazu, für die in Absatz 1 genannten Funkanwendungen jene Frequenzbänder zu verwenden, die in den technischen Nutzungsvorschriften des nationalen Frequenzzuweisungsplans festgelegt sind.
3Das Frequenzspektrum für die in Absatz 1 Buchstaben a, b, e und f genannten Funkanwendungen darf nur nutzen, wem ein Rufzeichen nach den Artikeln 47d-47f der Verordnung vom 6. Oktober 199710 über die Adressierungselemente im Fern- meldebereich (AEFV) zugeteilt worden ist.
Art. 33 Meldemittel und Bescheinigung
1Die Meldung muss mit dem vom BAKOM zur Verfügung gestellten Formular eingereicht oder in dem vom BAKOM bezeichneten System elektronisch übermittelt werden.
2Für eine ordnungsgemässe Meldung für die in Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a und b genannten Frequenznutzungen stellt das BAKOM eine Bescheinigung gemäss dem Radioreglement vom 17. November 199511 aus.
Art. 34 Untersagung der Frequenznutzung im Rahmen der Meldepflicht
1Das BAKOM kann die Frequenznutzung verbieten, wenn die meldepflichtige Person die Registrierungsgebühr nicht bezahlt, die sie nach Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe d FMG schuldet.
2Es hebt das Verbot auf, wenn die meldepflichtige Person eine erneute Meldung erstattet und die folgenden Gebühren bezahlt:
a. die ausstehende Registrierungsgebühr;
b. die neu anfallende Registrierungsgebühr.
2. Abschnitt: Hochsee-, Rhein- und Flugfunkanlagen
Art. 35 Grundlagen der Benützung von Hochsee-, Rhein- und
Flugfunkanlagen
1Die Benützung von Funkanlagen auf einem Hochseeschiff richtet sich nach dem Radioreglement vom 17. November 199512.
2Die Benützung von Funkanlagen auf einem Rheinschiff richtet sich nach dem Radioreglement, der Regionalen Vereinbarung vom 18. April 201213 über den Binnenschifffahrtsfunk und dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk14.
10 SR 784.104
11 SR 0.784.403.1
12 SR 0.784.403.1
13 Der Text der Vereinbarung kann beim Bundesamt für Kommunikation, Zukunftstrasse 44, Postfach, 2501 Biel, gegen Bezahlung bezogen oder kostenlos unter http://www.rainwat.bipt.be/arrangement abgerufen werden.