Vorlage
Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 20 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 13Fedlex · Vorlage
c. Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für die Sportschifffahrt (Short Range Certificate).
Art. 38 Sportschifffahrt ohne GMDSS-Anlagen
Wer eine Funkanlage auf einem Wasserfahrzeug der Sportschifffahrt benützen will, das nicht nach dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS ausge- rüstet ist, muss eines der folgenden nach dem Radioreglement vom 17. November 199520 ausgestellten Fähigkeitszeugnisse besitzen:
a. Fähigkeitszeugnis nach Artikel 36 oder 37;
b. Allgemeines Zeugnis für Funkerinnen und Funker des beweglichen Hoch- seefunkdienstes;
c. Allgemeines Sprechfunkzeugnis für Funkerinnen und Funker des bewegli- chen Hochseefunkdienstes;
d. auf Jachten eingeschränkter Radiotelefonistenausweis des beweglichen Hochseefunkdienstes.
Art. 39 Benützung einer Handsprechfunkanlage mit DSC auf hoher See Wer eine Handsprechfunkanlage mit DSC auf hoher See benützen will, muss eines der Fähigkeitszeugnisse nach Artikel 37 besitzen.
Art. 40 Benützung einer Sprechfunkanlage auf einem Rheinschiff
Wer eine Sprechfunkanlage auf einem Rheinschiff benützen will, muss eines der folgenden Fähigkeitszeugnisse besitzen:
a. Fähigkeitszeugnis nach Artikel 36, 37 oder 38;
b. UKW-Sprechfunkausweis nach der Regionalen Vereinbarung vom 18. April 201221 über den Binnenschifffahrtsfunk;
Art. 41 Benützung von Funkanlagen für die Teilnahme am Flugfunk
1Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ist für die Ausstellung von Fähigkeitszeugnissen für die Teilnahme am Flugfunk an Bord eines Luftfahrzeuges zuständig.
2Wer an Bord eines Luftfahrzeuges Funkanlagen für die Teilnahme am Flugfunk benutzt, muss eines der folgenden Fähigkeitszeugnisse besitzen:
a. Fähigkeitszeugnis für die Teilnahme am Flugfunk im Sichtflug nach Ab- satz 3;
b. Fähigkeitszeugnis für die Teilnahme am Flugfunk im Instrumentenflug nach Absatz 4;
20 SR 0.784.403.1
21 Der Text der Vereinbarung kann beim Bundesamt für Kommunikation, Zukunftstrasse 44, Postfach, 2501 Biel, gegen Bezahlung bezogen oder kostenlos unter http://www.rainwat.bipt.be/arrangement abgerufen werden.