Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/32: Kt.Iv. TG 16.312. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten · 32 Seiten

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Curafutura beantragt, den Wechsel nur zu erlauben, wenn auch alle Mahngebühren bezahlt sind.

Groupe Mutuel beantragt klar zu stellen, dass die Versicherten nur wechseln können, wenn der Kanton 92 Prozent der Verlustscheinforderung übernommen hat.

Die Ombudsstelle fragt, ob es ausreicht, dass der Kanton die 85% des Verlustscheines und die versicherte Person 30% übernimmt. Damit hat der Versicherer – nach Rückerstattung der 50% an den Kanton - 100% seiner Forderungen gedeckt. Die Ombudsstelle schlägt vor zu ergänzen, dass die Übernahme von 85% des Verlustscheines durch den Kanton als Zahlung angerechnet wird.

4.6.2 Wechselverbot streichen

Die Hausärzte, Caritas, CSP und Schuldenberatung beantragen, Absatz 6 zu streichen. Sie beanstanden, dass durch das Wechselverbot verhindert wird, dass die versicherte Person zu einem günstigeren Versicherer wechseln kann. Wird ein Verlustschein ausgestellt, zahlt auch der Kanton mehr. Wenn die Versicherten unabhängig von offenen Forderungen wechseln könnten, würden zudem viele Doppelversicherungsfälle und somit zusätzliche Verschuldungen verhindert.

4.7 Art. 64a Abs. 7: Liste säumiger Versicherter

4.7.1 Mehrheitsantrag: Abschaffen der Listen

4.7.1.1 Stellungnahmen der Kantone

Die GDK weist darauf hin, dass die Listen eine Ungleichbehandlung der Versicherten herbeigeführt haben, indem in gewissen Kantonen der Zugang zu OKP-Leistungen eingeschränkt wurde. Eine Aufhebung dieser Ungleichbehandlung ist höher zu gewichten als allenfalls positive Erfahrungen einzelner Kantone mit der Einführung der Liste. Neunzehn Kantone (AR, BL, BS, GE, GL, GR, FR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZH) schliessen sich der Stellungnahme der GDK an.

4.7.1.2 Kantone, die Listen führen und deren Abschaffung begrüssen

Von den 7 Kantonen (AG, LU, SG, SH, TG, TI, ZG), die Listen führen, sind 3 (SG, SH, TI) mit der Abschaffung der Listen säumiger Versicherter einverstanden. SH führt aus, dass die Liste säumiger Prämienzahlender nicht den gewünschten Erfolg gebracht und sich damit nicht bewährt hat. SH hat ausserdem seine Liste auf den 31. Dezember 2020 abgeschafft. SG opponiert nicht gegen den Vorschlag der Kommissionmehrheit. Aufgrund des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses hatte sich die Regierung 2018 erfolglos für die Gutheissung einer Motion zur Abschaffung der Liste ausgesprochen. TI erklärt, dass mit der Abschaffung der Listen der Ungleichbehandlung der Versicherten hinsichtlich des Zugangs zu OKP-Leistungen ein Ende gesetzt wird.

4.7.1.3 Stellungnahmen der Versicherer

Curafutura steht Listen seit Jahren kritisch gegenüber, weshalb ihre Abschaffung positiv beurteilt wird. Santésuisse begrüsst deren Abschaffung ebenfalls. Groupe Mutuel teilt diese Haltung, da diese Listen eine Ungleichbehandlung der Versicherten bezüglich des Zugangs zur Gesundheitsversorgung schaffen und tragische Folgen haben können, wenn bestimmt werden muss, was als Notfallbehandlung zu qualifizieren ist.