Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/32: Kt.Iv. TG 16.312. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten · 32 Seiten
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4.7.1.4 Weitere Stellungnahmen
Die SP hat sich wiederholt gegen Listen ausgesprochen und begrüsst den Antrag der Kommission, diese abzuschaffen. Die Grünen sind ebenfalls für die Abschaffung der Listen und der damit verbundenen Leistungseinschränkungen.
Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) begrüsst die Abschaffung von Absatz 7, weil das Führen von Listen säumiger Versicherter zur Folge haben kann, dass Kinder ausser in Notfällen keinen Zugang zu pädiatrischen Leistungen mehr haben. Der SGB erachtet die Abschaffung der Listen für dringend und nötig. Der SGV unterstützt die Streichung von Absatz 7 ebenfalls. Das Listensystem hat das Zahlungsausfallrisiko vom Versicherer zum Leistungserbringer hin verschoben, was nach dem Dafürhalten des SGV nicht ins System einer sozialen Krankenversicherung passt.
Die FMH und die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) befürworten die Aufhebung der Listen. Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) begrüsst diese Änderung, weil die Schwangerenvorsorge und die Betreuung im Wochenbett keine sogenannten Notfallbehandlungen sind. Hebammen laufen deshalb Gefahr, dass ihre Leistungen nicht vergütet werden. Privatim, die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, begrüsst die Streichung der Listen säumiger Prämienzahlender aus datenschutzrechtlicher Sicht. Die Schweizerische Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht (SGHVR) begrüsst Abschaffung der Listen, ebenso wie die Fédération romande des consommateurs (FRC), die betont, dass sie die damit verbundene Aufhebung der Leistungssperren ausdrücklich unterstützt. Caritas CH verweist auf die fehlende Wirksamkeit der Listen säumiger Prämienzahlender. Verheerend ist die Tatsache, dass Personen von der medizinischen Grundversorgung ausgeschlossen werden und einzig noch ein Anrecht auf Notfallbehandlung haben. Dies kann für die Gesundheit und das Leben der betroffenen Menschen gravierende und langfristige Folgen haben. SBS und CSP-CH unterstützen den Antrag zur Abschaffung der Listen ausdrücklich, durch die säumigen Versicherten der Zugang zur Grundversorgung verwehrt wird. Inclusion Handicap unterstützt die Abschaffung der Listen voll und ganz und betont, dass Menschen mit Behinderungen oftmals in äusserst engen finanziellen Verhältnissen leben und dass insbesondere Chronischkranke dringend und ohne Unterbruch auf notwendige medizinische Behandlungen angewiesen sind. Pro Mente Sana (PMS) unterstützt diese Argumentation aus Sicht der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Triangel, der Schuldenberatungsdienst der Reformierten Kirche des Kantons Zug, begrüsst die Abschaffung der Listen ebenfalls.
4.7.2 Minderheitsantrag: Beibehalten der Listen
4.7.2.1 Kantone, die Listen führen und für deren Beibehalten eintreten
AG lehnt ein schweizweites Verbot der Listen ab, weil dies in die Autonomie der Kantone eingreifen würde. LU teilt diese Ansicht und listet Bedingungen auf, die beim Führen der Listen gelten sollen. ZG will die Liste der säumigen Versicherten beibehalten. Diese sendet ein wichtiges Signal an alle, die ihrer Zahlungspflicht ordnungsgemäss nachkommen.
TG erachtet die Liste als ein essentielles Instrument für die Durchführung eines aktiven Case Managements. Damit können Probleme frühzeitig erkannt und Lösungen gesucht werden. Der Verband Thurgauer Gemeinden spricht sich ebenfalls für die Beibehaltung der Listen aus. Die hohe Rückerstattungsquote bei Prämienausständen zeigt, dass sich der Aufwand lohnt. Die Stadt Frauenfeld unterstützt die Beibehaltung der Listen ebenfalls.
4.7.2.2 Weitere Kantone, welche das Beibehalten befürworten
AI fordert, dass es den Kantonen weiterhin erlaubt sein soll, Listen mit säumigen Prämienzahlenden zu führen. SZ teilt diese Auffassung aus Respekt vor dem Föderalismus. BE hält in