Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/32: Kt.Iv. TG 16.312. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten · 32 Seiten
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1 Ausgangslage
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) verpflichtet den Kanton, dem Versicherer 85 % der Forderungen zu vergüten, für welche dieser einen Verlustschein erhalten hat.
Am 30. Mai 2016 reichte der Kanton Thurgau eine Standesinitiative (16.312) ein, mit der er den Bund auffordert, das KVG zu ergänzen: der Kanton soll sich die Verlustscheinforderung vom Versicherer gegen einen Aufpreis von 5 % abtreten lassen können.
Am 28. März 2017 gab die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) der Standesinitiative Folge. Am 25. Januar 2018 stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) zu. Am 2. März 2018 wurde die Standesinitiative dem Ständerat zugewiesen.
Das KVG sieht vor, dass die Kantone Listen säumiger Prämienzahlender führen können. Die Versicherer schieben für die Versicherten, die der Kanton auf dieser Liste erfasst hat, die Übernahme der Leistungskosten auf. Davon ausgenommen sind die Notfallbehandlungen. Am 6. Juli 2018 reichte die SGK-N eine Motion «Definition des Notfalls» (18.3708) ein. Der Bundesrat soll das KVG so ändern, dass die Kantone die Notfallbehandlungen umschreiben müssen. Der Nationalrat nahm diese Motion am 19. September 2018 an.
Am 16. Oktober 2018 beschloss die SGK-S, Kantone und Versicherer anzuhören, was sie am 17. Januar 2019 tat. Danach beauftragte sie die Verwaltung, einen Vorentwurf auszuarbeiten.
Am 29. Oktober 2019 beriet sie diesen Vorentwurf. Zugleich prüfte sie zwei inhaltlich ähnliche Motionen zu den von den Eltern nicht bezahlten Kinderprämien (17.3323 und 18.4176). Der Ständerat nahm diese Motionen am 4. Dezember 2019 an. Darauf baute die Verwaltung im Auftrag der Kommission entsprechende Bestimmungen in den Vorentwurf ein.
Am 25. Mai 2020 hiess die SGK-S den überarbeiteten und ergänzten Vorentwurf gut und beschloss, ihn zusammen mit einem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Diese dauerte vom 15. Juni bis 6. Oktober 2020.
2 Stellungnahmen
Im Rahmen der Vernehmlassung sind 70 Stellungnahmen eingegangen.
Kategorie Adressaten Stellung- Spontane Stel- Total nahmen auf lungnahmen Einladung
1 Kantone und Konferenzen der kantonalen So- 28 28 - zial- und Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren
2 Politische Parteien der Bundesversammlung 12 5 -
3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Ge- 3 0 0 meinden, Städte und Berggebiete
4 Gesamtschweizerische Dachverbände der 8 3 - Wirtschaft
5 Konsumentenverbände, Arbeitgeberverbände 5 2 -