Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/103: Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung · 35 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-471.3-20/10/13

Abb. 8 (S. 17): Die Werte der installierten Leistung pro Erzeugertechnologie für das Jahr 2019 sollten zum Vergleich in der Grafik ergänzt werden.

Ziff. 4.1 (S. 17): Die installierte Leistung der Wasserkraftwerke wurde ermittelt, indem die

Nennleistungen der Generatoren addiert wurden.

In der Praxis kann die maximale Leistung eines Kraftwerkes auch durch eine kleinere Turbinenleistung oder durch den Wasserzufluss limitiert werden, so dass die Addition der Generatorleistungen zu einer grösseren Summenleistung führt, als in Realität zur Verfügung steht. Daher sollte für jedes Kraftwerk die maximal ins Netz abgebbare Leistung erfasst werden.

Ziff. 4.5 (S. 19): Die durchschnittliche Leistung einer PV-Anlage soll von heute 22 kWp auf 26 kWp im Jahr 2040 ansteigen. Das impliziert, dass die durchschnittliche Grösse der Anlagen nur geringfügig steigt. Inwieweit wurde berücksichtigt, dass zukünftig ggfs. vermehrt grossflächige (und wirtschaftlich effizientere) PV-Anlagen (z.B. auf Freiflächen oder Brachen) gebaut werden könnten?

Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband

Der SWV begrüsst, dass der SZR CH auf den Energieperspektiven 2050+ des BFE basiert. Damit ist eine Kongruenz zwischen der vorliegenden Vorlage und den energiewirtschaftlichen Grundlagen des Bundes sichergestellt. Im Gegensatz zu den Energieperspektiven 2050+ wird im SZR CH allerdings kein Szenario «Weiter wie bisher» berücksichtigt, sondern sämtliche Varianten basieren auf dem Szenario Netto-Null (ZERO). In diesem Szenario wird unterstellt, dass die Wasserkraft unter

«optimierten Nutzungsbedingungen « ausgebaut wird. Im Grundlagenbericht des BFE

«Wasserkraftpotenzial der Schweiz» aus dem Jahr 2019 wird allerdings nur sehr generisch

umschrieben, was darunter zu verstehen ist. Der SWV sieht jedenfalls erheblichen Handlungsbedarf, damit die im SZR CH angegebenen Leistungsziele (und die nicht erwähnten aber implizit unterstellten Produktionsmengenziele) der Wasserkraft erreicht werden können.

Dank der Verabschiedung der Parlamentarischen Initiative 19.443, der Botschaft zur Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes sowie dem vom UVEK initiierten Runden Tisch im Jahr 2020 und der soeben eröffneten Vernehmlassung zur Verfahrensbeschleunigung wird auf politischer Ebene ein Interesse an der Verbesserung der heutigen Rahmenbedingungen zugunsten der Wasserkraft signalisiert.

Am 13. Dezember 2021 hat der Runde Tisch Wasserkraft eine Erklärung verabschiedet, in der 15 Projekte der Speicherwasserkraft identifiziert wurden, welche gemäss heutigem Kenntnisstand

energiewirtschaftlich am meistversprechenden sind und gleichzeitig mit im Verhältnis geringsten Auswirkungen auf die Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden können. Ihre Realisierung würde die Winterhalbjahresproduktion im Umfang von 2 TWh bis ins Jahr 2040 erhöhen und damit einen wichtigen Beitrag an die Verbesserung der Versorgung leisten.

Um «optimierte Nutzungsbedingungen» und damit die Ziele der Energiestrategie in Bezug auf die Wasserkraft erreichen zu können, sieht der SWV allerdings weiterhin substanzielle Hemmnisse in der Umsetzung:

Gewässerschutzgesetz (GSchG): Je nach Auslegung der Art. 31–Art. 33 GSchG ist bei

Neukonzessionierungen mit bedeutend höheren Einbussen aus Restwasservorschriften zu rechnen, als dies in den Energieperspektiven 2050+ (und damit im SZR CH) unterstellt wird;

Eine im SZR CH unterstellte Leistungserhöhung um 2.8 GW der Pumpspeicherkraftwerke durch den zusätzlichen Zubau der Projekte Grimsel 1E, Grimsel 3 und Lago Bianco ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen unrealistisch, insbesondere deshalb, weil gemäss aktueller Gesetzgebung Pumpspeicherkraftwerke explizit ohne Fördermittel auskommen müssen;

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