Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/103: Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-471.3-20/10/13
Mit dem Einreichen der Biodiversitätsinitiative und dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates nimmt der Druck auf die Wasserkraftproduktion weiter zu. Insbesondere werden dadurch
Ausbauprojekte durch Nutzung neuer Gletscherseen erschwert oder verunmöglicht;
Trotz erhöhten Investitionsbeiträgen zugunsten neuer Wasserkraftprojekte ist die Realisierung der Projekte des Runden Tisches nicht gesichert: i) unter dem heute geltenden gesetzlichen Rahmen ist weiterhin mit Opposition aus Umweltkreisen zu rechnen und ii) trotz stark gestiegener Strompreise an den Börsen im Jahr 2021 bleibt die Unsicherheit über die Entwicklung der Preise gross. Mit der
Verlängerung des fixen Wasserzinssatzes bis Ende 2030 sehen sich die Wasserkraftbetreiber
grundsätzlich weiterhin mit hohen fixen Abgaben bei gleichzeitig sehr volatilen Strompreisen
konfrontiert, was ihre Investitionsbereitschaft negativ beeinflusst.
Auswirkungen des Ausbaus auf die Netzbelastung:
Die am Runden Tisch priorisierten Speicherwasserkraftprojekte wurden in den Arbeiten der
Energieperspektiven 2050+ nur summarisch berücksichtigt. Inwiefern diese Projekte zusätzlich zu den im SZR CH bereits berücksichtigten Projekten Auswirkungen auf die Netzinfrastruktur und damit auf die Aussagen des SZR CH haben, ist vorerst unklar;
Da die Planungs- und Realisierungsdauern für Netzverstärkungen lange sind, ist wichtig, dass diese Verfahren mit der Planung und Realisierung der Ausbauprojekte der Wasserkraft synchronisiert erfolgen, damit die Inbetriebnahme der vollen Leistung der Ausbauten nicht verzögert wird und
Netzkapazitätsengpässe beim Ableiten der zusätzlichen Energie vermieden werden können;
Der SWV schlägt deshalb vor, die Projekte des Runden Tisches im SZR CH und damit in der
Netzplanung zu berücksichtigen, um allenfalls erforderliche Anpassungen am Übertragungs- und Verteilnetz rechtzeitig antizipieren zu können.
Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, Regiogrid Verband kantonaler und regionaler Energieversorger
Szenarien (Zusammenfassung, Kapitel 2.2, Kapitel 3). Der VSE erachtet es als sinnvoll, die
Energieperspektiven 2050+ (EP2050+) als Basis für die energiewirtschaftlichen Daten heranzuziehen. Diese widerspiegeln die übergeordneten energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Schweiz und somit die Entwicklungsrichtung, die auch für die Stromnetzplanung relevant ist. Der VSE hat die Erarbeitung der EP2050+ durch das BFE begleitet und sich mehrfach zu den Annahmen und
Resultaten dieser Arbeiten geäussert. Er verzichtet daher darauf, vorliegend die Kennzahlen nochmals im Detail zu kommentieren und verweist stattdessen auf seine Mitwirkung in der Begleitgruppe und seine bereits veröffentlichten diesbezüglichen Stellungnahmen. An dieser Stelle sei jedoch nochmals auf den gemäss EP2050+ inakzeptabel hohen Importsaldo im Verlauf der 2030er Jahre hingewiesen. Dieser muss insbesondere durch einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien deutlich
verringert werden. Dies wird sich ebenfalls in der Stromnetzplanung niederschlagen und muss
entsprechend berücksichtigt werden können. Zudem sollten ergänzend auch Planungsgrundlagen im SZR CH abgebildet werden, die seit der Publikation der Energieperspektiven 2050+ erarbeitet wurden, wie z.B. die Projektliste runder Tisch Wasserkraft. Das bis auf Weiteres fehlende Stromabkommen dürfte vorderhand die realistische Entwicklung darstellen. Daher erscheint es notwendig, in allen drei Szenarien die Auswirkungen des fehlenden Stromabkommens darzulegen, da das Netz mit dieser Ausgangslage umgehen können muss.
Der VSE begrüsst, dass durch die Präsentation von mehreren Szenarien ein Entwicklungskorridor aufgespannt wird. Er begrüsst ebenfalls die Definition eines Leitszenarios, unterstreicht jedoch die in Kapitel 2.1 festgehaltene Möglichkeit für die Netzbetreiber, auf die spezifischen Gegebenheiten in ihrem Netzgebiet eingehen zu können.
22/35 BFE-D-5C8C3401/257