Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/103: Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-471.3-20/10/13
Der VSE begrüsst weiter, dass sich der SZR CH auf die Netzebenen 1 und 3 ausrichtet. Er weist jedoch darauf hin, dass die Begriffe «Entlastungsszenario» bzw. «Belastungsszenario» irreführend sind. Welches der Szenarien für die Netzplanung anspruchsvoller ist, wird sich in der Durchführung der Netzplanung erweisen. Im Weiteren sei darauf hingewiesen, dass eine Netzplanung für beide
Flussrichtungen aufwendiger ist als nur für eine Richtung. Dies ist bei der Erläuterung der Szenarien im SZR CHzu präzisieren resp. zu ergänzen.
Netzplanung und Szenariorahmen (Kapitel 2.1 und 2.2). Der VSE hat bereits in seiner Stellungnahme vom 9. Februar 2021 zum «Leitfaden Regionalisierung» darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung der Netzsicherheit einen grossen Einfluss auf die Prognose der Lastflüsse und somit auf die
Netzplanung hat. Er beantragt daher nochmals, im SZR CH aufzunehmen, dass energiewirtschaftliche Daten nicht allein als Basis für die Netzplanung dienen können, sondern auch andere Parameter wie die Ausfallsicherheit zwingend durch die Netzbetreiber berücksichtigt werden müssen.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die nationalen Kennzahlen des SZR CH und netzspezifische Anforderungen nicht die einzigen Parameter sind, die der Netzbetreiber für seine Planung benötigt. Im Rahmen der Regionalisierung sind weitere, hier nicht explizit erwähnte Parameter wie raum- und energieplanerische Absichten der Kantone vonnöten. Es ist daher in Kapitel 2.1 darauf hinzuweisen, dass entsprechende Daten durch die Kantone bereitzustellen sind.
Stromerzeugung (Kapitel 4). Bei den Produktionsdaten beantragt der VSE, nebst den
Erzeugungskapazitäten (installierte Leistung) auch ergänzend die Energiemenge anzugeben. Dies würde einen besseren Vergleich mit den Verbrauchsdaten ermöglichen. Zudem bestehen von
Technologie zu Technologie Unterschiede bezüglich der Volllaststunden der Anlagen, die so besser sichtbar gemacht werden können.
Im Bereich Wasserkraft (Kapitel 4.1) stützt sich der SZR CH auf die «Potenzialstudie Wasserkraft Schweiz» von 2019 ab. Diese Studie ist aus Sicht VSE nicht mehr aktuell. Die in dieser Studie
ausgewiesenen Leistungs- und Energiepotenziale sind mittlerweile für verschiedene Projekte überholt und teilweise deutlich zu tief angesetzt, mit dem runden Tisch Wasserkraft haben sich Ende 2021 verschiedene Stakeholder zu konkreten Ausbauprojekten für die Speicherwasserkraft bekannt, so dass deren Realisierungswahrscheinlichkeit höher als in der ursprünglichen Studie angesehen werden kann. Der VSE ist daher der Ansicht, dass die Projektauswahl des runden Tischs Wasserkraft im
Szenariorahmen abgebildet werden sollte.
Die normierte Gleichstrom-Spitzenleistung bei Photovoltaikanlagen ist für die Netzplanung als
Kenngrösse nicht relevant. Sie muss sich stattdessen auf die maximale Leistung, die ins Netz
eingespeist werden kann, abstützen. Diese fällt nach Abzug von Umwandlungsverlusten (DC zu AC) und eigenverbrauchtem Strom deutlich tiefer aus als die nominale Modulleistung. Der VSE würde es begrüssen, wenn im SZR CH Umrechnungsfaktoren angegeben würden, um unterschiedliche
Annahmen bei den Netzbetreibern zu vermeiden und damit eine einheitliche Anwendung in den
Szenarien zu gewährleisten.
Der SZR CH stellt in Aussicht, dass die Photovoltaik künftig vermehrt auf Winterproduktion
ausgerichtet wird, was Auswirkungen auf die Volllaststunden hat. So soll sich der Anteil der
Winterproduktion von 25% im Jahr 2019 auf 26% im Jahr 2030 und auf 29% im Jahr 2040 steigern.
Zudem vergrössert sich gemäss SZR CH die durchschnittliche Grösse einer PV-Anlage von 22 kWp im Jahr 2019 auf 24 kWp im Jahr 2030 und weiter auf 26 kWp im Jahr 2040, da bestehende Dachflächen besser ausgenützt werden. Diese Entwicklung kann einen massgebenden Einfluss auf die PV-
Prognose bzw. die Regionalisierung haben. Herkömmliche Annahmen basierend auf der Eignung von Dächern für PV würden unter diesen Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, da bei entsprechenden Anreizen beispielsweise auch Dächer mit einer Nord-Ausrichtung attraktiver würden. Es ist daher notwendig, dass der SZR CH auch Kennzahlen differenziert nach Dach- und Fassadenanlagen sowie ggf. nach der Ausrichtung (Himmelsrichtung) liefert.
23/35 BFE-D-5C8C3401/257