Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/103: Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-471.3-20/10/13
Parameter nach dem Bundesratsbeschluss zum SZR CH wiederholt werden. Das wird Zeit in Anspruch nehmen. Das StromVG sieht in Art. 9d Abs. 1 vor, dass die Netzplanung in neun Monaten nach dem Bundesratsbeschluss abgeschlossen sein muss. Neun Monate sind für Markt-/Netzsimulation,
Projektdefinition, Koordination mit ausländischen Übertragungsnetzbetreibern und Schweizer
Verteilnetzbetreibern sowie für die Kosten-Nutzen-Analysen pro zusätzlichem Netzprojekt sehr wenig Zeit.
Sofern die angenommenen Anlagen kantonal aggregiert werden, kann es ausserdem zu
Widersprüchen hinsichtlich der kantonalen Energieplanung kommen. Aus Sicht von Swissgrid ist es nicht Aufgabe der Netzbetreiber, Widersprüche von politischen Zielen zw. Bund und Kantonen zu lösen.
Swissgrid (und die VNB) übernehmen durch ihre Annahmen Verantwortung, welche, gemäss
Grundgedanke der Strategie Stromnetze, in der Verantwortung des Bundes / der Politik liegen.
Da die Netzplanung erst beginnen kann, wenn nationale und auf Netzknoten2 regionalisierte Zielwerte vorliegen beantragt Swissgrid was folgt: Die Abstimmung von energiepolitischen Zielwerten soll durch das BFE und die kantonalen Energiedirektoren erfolgen. Die Ergebnisse dieses
Abstimmungsprozesses würden bei der Erstellung des zukünftigen SZR CH einfliessen. Der Bundesrat würde dann einen SZR CH beschliessen, der konsistente nationale und kantonale Zielwerte beinhaltet. Hierdurch erhalten die Netzbetreiber eine abgestimmte, gute Basis für ihre Netzplanung bei der sie im Rahmen des immer noch notwendigen Regionalisierungsprozesses auf die Netzknoten weniger
Annahmen zur lokalen Entwicklung des zukünftigen Kraftwerksparks treffen müssen. Bereits beim jetzigen Netzplanungsprozess, aber auch bei zukünftigen, sollte die gesetzliche Frist von neun
Monaten für die Netzplanung erst zu laufen beginnen, sobald auch der Regionalisierungsprozess abgeschlossen ist. Der Regionalisierungsprozess kann folglich erst durchgeführt werden, wenn die Daten des SZR CH final vorliegen, d.h. nach dem Bundesratsbeschluss. Die Netzbetreiber (Swissgrid und die VNB am Übertragungsnetz) erhalten ausreichend Zeit für die Regionalisierung (maximal 6 Monate). Swissgrid meldet den Abschluss des Regionalisierungsprozesses an das BFE. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist von neun Monaten für die Netzplanung zu laufen. Im Rahmen des
«Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», dem sogenannten «Mantelerlass» könnte eine entsprechende Anpassung im StromVG noch erfolgen.
Grenzkapazitäten und Stromabkommen: Swissgrid ist gemäss gesetzlichem Auftrag nicht dafür
zuständig, dass die energieseitige Versorgungssicherheit der Schweiz sichergestellt ist. Der SZR CH gibt keine definitiven Grenzkapazitäten vor. Swissgrid wird mit Hilfe von Marktsimulationen prüfen, ob die für 2030/40 von Swissgrid angenommenen Grenzkapazitäten ausreichend sind, um den
absehbaren Stromaustausch mit den Nachbarstaaten, gemäss der Szenarien im SZR CH, abwickeln zu können. Mangels konkreter Vorgaben im SZR CH trifft Swissgrid für das Jahr 2030 die Annahme, dass an den Schweizer Grenzen Netzkapazitäten in Form von NTC-Werten zur Verfügung stehen – so wie dies heute der Fall ist. Deren Höhe wird auf Grund der Umsetzung des minRAM-Kriteriums der EU vermutlich geringer sein als die heute üblichen Werte. Swissgrid trifft für das Jahr 2040 die Annahme, dass die Schweiz bis dahin in das Flow Based Market Coupling der EU integriert ist. Hiermit wäre ein optimierter Stromaustausch mit dem Ausland möglich. Für die Integration in das Market Coupling ist der Abschluss eines Stromabkommens mit der EU notwendig.
Der Bund strebt weiterhin den Abschluss eines Stromabkommens an, damit die Integration der
Schweiz gelingt.
Beschleunigung der Bewilligungsverfahren von Netzprojekten: Für den Netzanschluss von grossen Wasserkraft- und allfälligen Gaskraftwerken trifft Swissgrid Annahmen auf Basis von Projektideen und
2 Das Übertragungsnetz hat ca. 140 Netzknoten. Ein Netzknoten ist z.B. eine Schaltanlage oder Umspannwerk, an das Kraftwerke bzw. Verteilnetze angeschlossen sind. Die Leitungen des Übertragungsnetzes verbinden die Netzknoten miteinander. 19/35 BFE-D-5C8C3401/257