Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/103: Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung · 35 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BFE-471.3-20/10/13
Aufgrund der oben genannten Mängel bezweifeln wir, dass der SZR CH als Grundlage für die
Netzplanung der Übertragungsnetze und Verteilnetze hoher Spannung grosse Wirkung entfalten wird.
Tessin
Während der Kanton Tessin die Form des Szenariorahmens befürwortet, hat er Vorbehalte gegen seinen Inhalt, die im Folgenden dargelegt werden.
Im SZR CH, werden drei Szenarien vorgestellt, die «eine breite Palette möglicher Entwicklungen»
berücksichtigen und darauf hinweisen, dass «alle Szenarien darauf abzielen, die Schweiz bis 2050 klimaneutral zu stellen». Die Funktionsweise der Szenarien richtet sich daher nach den
übergeordneten energiepolitischen Zielen, die in der Energiestrategie 2050 auf der Grundlage der in den Energieperspektiven 2050+ enthaltenen Analysen und Bewertungen definiert werden. Der SZR CH wird daher auf der Grundlage der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung,
weltwirtschaftlicher Daten und des internationalen Kontextes erstellt. Ziel ist es, durch eine Strategie der Informationsverarbeitung und des Wissensmanagements sicherzustellen, dass die Vision des Gesamtsystems in der Praxis für die Netzplanung angewendet werden kann.
Dieser Ansatz ist jedoch mit Unsicherheiten in den Ausgangsdaten konfrontiert, z. B. in Bezug auf die Stromerzeugung und den Stromverbrauch, die technologische Entwicklung und eine Reihe anderer Varianten, über die noch kein Konsens erzielt wurde, der eine ausreichend solide Grundlage für die Entwicklung des SZR CH für die Netzplanung bieten würde. Dabei handelt es sich insbesondere um nicht voneinander abgegrenzte Szenarien für den künftigen Stromverbrauch, um zu optimistische Prognosen für die Steigerung der Stromerzeugung aus Wasserkraft, selbst im Vergleich zu den jüngsten Schlussfolgerungen des Runden Tisches zur Wasserkraft, oder um optimistische Prognosen für die Entwicklung neuer erneuerbarer Energiequellen, die in der Praxis mit einer ganzen Reihe von wirtschaftlichen, technischen, verfahrenstechnischen und ökologischen Problemen konfrontiert sind.
Daher halten wir es für unabdingbar, dass die Ausgangsdaten für die Erstellung eines SZR CH
zunächst auf nationaler Ebene ausgetauscht werden, damit das Konsultationsdokument eine
transparente und verbindliche Grundlage für die Netzplanung bieten kann.
Ein operativer Aspekt ist der in Kapitel 9 des SZR CH erwähnte Regionalisierungsprozess. Dies beinhaltet die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten an die Netzbetreiber. Diese Aufgabe kann nicht einfach an die betroffenen Netzbetreiber delegiert werden, sondern muss zwischen dem BFE und den Kantonen koordiniert werden, um die Abstimmung und Konsistenz mit den jeweiligen kantonalen Energieplänen zu gewährleisten.
Im Kanton Tessin wurde eine ähnliche Betriebsweise für die oberen Netzebenen bereits im Rahmen des Sachplans Stromleitungen beschlossen. Die Planung der Stromleitungen im Tessin basiert auf einem integrierten Ansatz, der die territorialen und ökologischen Aspekte unmittelbar mit den
funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen des Netzes in Verbindung bringt. Seit 2013 haben der Kanton Tessin, die Azienda elettrica Ticinese (AET), Swissgrid und die SBB eine Vereinbarung
unterzeichnet, mit der eine Zusammenarbeit zur Planung des künftigen Stromleitungsnetzes nach den Grundsätzen der Reorganisation und Kohärenz auf regionaler und kantonaler Ebene durch eine «Allgemeine Studie über Hoch- und Höchstspannungsnetze im Tessin» aktiviert wurde. Die gewählte Arbeitsmethode sieht umfassende Analysen und die Prüfung aller möglichen Lösungen vor, die nach und nach anhand objektiver Kriterien gefiltert und von Zeit zu Zeit von allen Partnern bewertet werden. Der gesamte Prozess wird von einem strategischen Managementteam geleitet, dem alle Akteure angehören und das von einem operativen Team und externen Akteuren begleitet wird. Diese Studie stellt einen innovativen Ansatz dar, der die Bedürfnisse der Netzbetreiber, die technischen
Anforderungen und die raumplanerischen Aspekte integriert und zu einem Referenzmodell für andere Kantone geworden ist.
9/35 BFE-D-5C8C3401/257