Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/103: Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung · 35 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-471.3-20/10/13

Das heutige Netznutzungsmodell sollte im Hinblick auf den geplanten Ausbau der dezentralen

Produktion dringend überarbeitet werden. Je mehr Eigenproduktion von z.B. Photovoltaik vorhanden ist, desto mehr wird das Netznutzungsentgelt auf immer weniger Kunden (ohne Eigenproduktion)

verteilt.

Der Energie Club Schweiz empfiehlt dringend, ein neues Netznutzungsmodell zu entwickeln.

Flexibilität der Stromerzeugung und des –Verbrauchs. Zurecht wird auf diese Möglichkeit hingewiesen. So heisst es unter anderem «Die Power-to-X-Anlagen werden im Dauerbetrieb betrieben, aber bei kritischen Versorgungslagen kann der Betrieb eingestellt werden». Daraus ergibt sich die Frage nach dem verantwortlichen Steuermann: Wer hat die Steuerungshoheit, Swissgrid oder der lokale

Energieversorger? Welche Tarifanreize sind vorgesehen?

Der Energie Club Schweiz empfiehlt, unbedingt die Verantwortlichkeiten genau festzulegen.

Zusätzliche Hinweise auf laufende Projekte sind im Dokument nicht enthalten. Der Sachplan

Übertragungsleitungen (SÜL) ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau der Hochspannungsleitungen der allgemeinen Stromversorgung (Netzebene 1 und 3).

Der Energie Club Schweiz empfiehlt, bestehende SÜL-Projekte zügig umzusetzen.

Verband der Schweizerischen Gasindustrie

Der VSG findet, dass die Zielsetzung von Netto-Null und der damit verbundene tiefgreifende Wandel in allen Sektoren der Energieversorgung bedingen neue Ansätze bei der Energienetzplanung. Die künftig immer enger werdende Kopplung der Netzinfrastrukturen von Strom, Wärme und Gas u.a. durch Power-to-Gas Technologien sowie Wärme-Kraft-Kopplung verlangt daher mehr als eine isolierte Betrachtung der Stromnetze. In Deutschland wurde dies erkannt und die dena-Netzstudie III kommt daher zum Schluss, dass zeitlich vor den eigentlichen Netzentwicklungsplänen ein integriertes

Gesamtsystem entwickelt werden sollte. Daher schlägt die in einem breiten Stakeholderprozess

erarbeitete Studie vor, den bisherigen Planungsprozess mit einem vorgelagerten System-

Entwicklungsprozess (SEP) zu ergänzen. Dieser SEP enthält ein breit abgestütztes Leitbild, sog.

Ankerpunkte und eine Strategie. Diese Elemente sind die Vorgaben für die drauf folgende Planung der Infrastruktur im Bereich Gas und Strom. Der vorliegende Szenariorahmen entspricht in Teilen den erwähnten «Ankerpunkten» für den Strombereich. Wir sind der Meinung, dass dieser gesamtheitliche Ansatz eines SEP in einem nächsten Schritt auch für die Schweiz geprüft werden sollte.

Der VSG hat sich im Rahmen der Erarbeitung stark dafür eingesetzt, dass als Entlastungsszenario das Szenario «Sektorkopplung» in den Szenariorahmen einfügt wurde. Es ist aus unserer Sicht zentral,

dass Energieversorger in ihren Planungen auch prüfen, welche Konsequenzen eine Entwicklung haben könnte, die eine geringere Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität vorsieht. Auf die vorgegebenen Zieljahre 2030 und 2040 ist heute noch nicht absehbar, welche Entwicklungen sich durchsetzen werden. Die Berücksichtigung des Szenarios Sektorkopplung bzw. Zero B gemäss

Energieperspektiven 2050+ führt indirekt dazu, dass mögliche Entwicklungen im Bereich der Gasnetze grob einfliessen und nimmt so unsere grundsätzlichen Anliegen mindestens in Ansätzen auf. Das Szenario Sektorkopplung kann ja nur umgesetzt werden, wenn die Gasinfrastruktur – langfristig

betrieben mit ausschliesslich klimaneutralen Gasen - weiterhin einen hohen Stellenwert hat. Aus unserer Sicht muss an der Wahl dieses Szenarios daher unbedingt festgehalten werden.

Im Übrigen sind wir überzeugt, dass mit dem Szenariorahmen 2030/2040 eine gute Grundlage für die Stromnetzplanung geschaffen worden ist, die nun einmal konkret genutzt werden sollte. Diese erste Anwendung wird sicher zu zusätzlichen Erkenntnissen und allenfalls Anpassungen in den Vorgaben gemäss Szenariorahmen führen. Wir haben keine weiteren Ergänzungs- oder

Anpassungsvorschläge. 30/35

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