Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/31: Revision des ZGB (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten) · 28 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Revision des Zivilgesetzbuchs (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die Vernehmlassung zu einer Revision des ZGB (Massnamen gegen Minderjährigenheiraten) eröffnet, die das in einer Evaluation festgestellte Verbesserungspotential beim Eheungültigkeitsgrund «Minderjährigkeit» umsetzt. Die Vernehmlassung dauerte bis am 29. Oktober 2021. Insgesamt gingen 56 Stellungnahmen ein (26 Kantone, 6 politische Parteien sowie 24 Organisationen und weitere Teilnehmende).
Der Handlungsbedarf wird von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden bejaht. Einzig eine Partei lehnt den Vorentwurf vollumfänglich ab. Allerdings wird von verschiedenen Teilnehmenden geltend gemacht, dass der Vorentwurf zu mehr Aufwand und Kosten bei den beteiligten Behörden führe, ohne dass das Ziel, Minderjährigenheiraten zu verhindern und Betroffene besser zu schützen, besser erreicht werde. Dies insbesondere deshalb, weil bei volljährig gewordenen Betroffenen der freie Wille in jedem Fall im Rahmen eines Gerichtsverfahrens überprüft werden und die kantonalen klageberechtigten Behörden eine entsprechende Klage von Amtes wegen einreichen müssten. Eine überwiegende Anzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden regt ausserdem an, es seien für eine Verstärkung und Verbesserung der Wirksamkeit der Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten zufolge der stets internationalen Sachverhalte primär Anpassungen im Bereich des Internationalen Privatrechts vorzunehmen.
Dagegen wird jedoch die vorgeschlagene Verschiebung der Heilung bis zur Vollendung des
25. Altersjahres der betroffenen minderjährig verheirateten Personen von einer Mehrheit der Teilnehmenden begrüsst. Ebenso spricht sich eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Beibehaltung der Interessenabwägung aus. Einige Teilnehmende bedauern jedoch, dass keine spezielle Regelung für Personen, die bei Eheschluss unter 16 Jahre alt waren, eingeführt wurde. Der Prüfung des freien Willens bei in der Zwischenzeit volljährig gewordenen Betroffenen stehen jedoch – wie bereits oben erwähnt – einige Teilnehmende zufolge des nicht zielführenden Mehraufwands und der Mehrkosten kritisch gegenüber.
Unter den weiteren Vorschlägen wird insbesondere vorgebracht, dass die Verletzung des Primats der Ziviltrauung wie bereits vor dem Jahr 2000 erneut mit Strafe belegt werden und dass die Verlobung von Minderjährigen in der Schweiz nicht mehr möglich sein soll.
1 Allgemeines
1.1 Überblick
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf Revision des Zivilgesetzbuchs1 (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten) dauerte vom 30. Juni 2021 bis zum 29. Oktober 2021. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 26 Kantone, 6 politische Parteien und 24 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 56 Stellungnahmen ein.
1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210.