Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/31: Revision des ZGB (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten) · 28 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Revision des Zivilgesetzbuchs (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)
Begrüsst wird insbesondere von 19 Kantonen6, dass die Situation der betroffenen Personen, die minderjährig verheiratet wurden, klar verbessert werden solle. Ob die neuen Regelungen aber dazu führen würden, dass tatsächlich Minderjährigenheiraten im Ausland verhindert oder in der Schweiz Betroffene besser geschützt werden können, bleibe dennoch ungewiss. Verschiedentlich werden Bedenken geäussert, ob die vorgeschlagenen Massnahmen dieses Ziel tatsächlich erreichen könnten.7
5 Parteien8 begrüssen grundsätzlich, dass der Eheungültigkeitsgrund der Minderjährigkeit verbessert werden soll. Es bestehe Optimierungspotenzial und die Notwendigkeit einer Anpassung der bestehenden gesetzlichen Grundlage. Der Vorentwurf des Bundesrates führe diesbezüglich jedoch nicht zu einer ausreichenden Verbesserung9 und es sei eine schärfere Ausgestaltung notwendig, um Betroffene konsequent zu schützen, aus Abhängigkeitsverhältnissen zu befreien und die Wertehaltung der Schweiz umzusetzen.10 Die Vorlage sei ein Schritt in die richtige Richtung, gehe aber zu wenig weit.11
Gesetzliche Anpassungen, die Kinder vor einer Verheiratung besser schützen, werden grundsätzlich auch von 14 Organisationen12 begrüsst. Eine Organisation unterstützt die vorgeschlagenen Massnahmen insbesondere deshalb, weil es auch den zusätzlich von Zwangsheirat betroffenen Personen erleichtere, ihre Ehe auch nach der Volljährigkeit für ungültig erklären zu lassen.13
3.2 Ablehnung der Vorlage
Die Vorlage wird von einer Partei abgelehnt: Zwar stelle die Verlängerung der Klagefrist eine kleine Verbesserung zur aktuellen Situation dar. Minderjährigenheiraten sollten jedoch per se und ohne Ausnahme nicht anerkannt werden.14
3.3 Weitere allgemeine Bemerkungen
3.3.1 Unnötiger Aufwand und Kostenanfall bei ungewissem Klageerfolg
14 Kantone15 und 3 Organisationen16 sind der Ansicht, dass mit dem bestehenden System zur Geltendmachung der Ungültigkeitsgründe und insbesondere mit der Verlängerung der Anwendung der Ungültigkeitsbestimmung bis 25 Jahre zu viel unnötige Verfahren geführt werden müssten und damit auch unnötig hohe Kosten entstehen würden, ohne dass die Verfahren vermehrt zum Erfolg führen würden.
6 AG, BL, BS, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH.
7 AG, BL, BS, GL, LU, NE, NW, OW, SO, SZ.
8 Die Mitte, EVP, FDP, GLP, SP.
9 FDP (S. 1).
10 EVP (S. 1).
11 SP (S. 1), GLP (S. 1).
12 alliance F (S. 1), EFS (S. 1), EKF (S. 1), EKFF (S. 1), FIDS (S. 3), KAZ (S. 1), Kinderanwaltschaft (S. 3), Kinderombudsstelle (S. 1), KKJPD (S. 1), Netzwerk Kinderrechte (S. 3), SKF (S .1), SVZ, Unicef (S. 1), VKM (S. 1).
13 FIDS (S. 3).
14 SVP (S. 1).
15 AG, BS (S. 1), GL, JU (S. 2), NE (S. 2), NW (S. 1), OW (S. 2), SZ, TG (S. 1 f.), TI (S. 4 f.), UR, VD (S. 2), VS (S. 1 f), ZH (S. 2).
16 KAZ (S. 1 und 3 f.), KKJPD (S. 1), SVZ.