Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 27 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-StReV
Zusammenfassung
Der Verordnungsentwurf wird von niemandem explizit abgelehnt. Die allermeisten Teilnehmenden üben jedoch Kritik zu unterschiedlichen Detailfragen. Es gibt keine Änderungswünsche, die von einer Mehrheit der Teilnehmenden verlangt werden.
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf zur Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (E-StReV) dauerte vom 17.11.2021 bis zum 08.03.2022. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 25 Kantone, 2 politische Parteien und 9 Organisationen. Insgesamt gingen damit 36 Stellungnahmen ein. Zusätzlich haben 1 Kanton und 11 Organisationen ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.
3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
3.1 Grundsätzliche Bewertung des Entwurfs
Der Entwurf wird von niemandem explizit abgelehnt. 3 Teilnehmende stimmen dem Entwurf zu, ohne dabei Kritik zu äussern.1 Zusätzlich signalisieren 23 Teilnehmende grundsätzliche Zustimmung zum Entwurf, äussern aber Kritik zu Detailfragen, auf welche in den nachfolgenden Kapiteln noch detailliert eingegangen wird.2
9 Teilnehmende äussern nur Detailkritik, ohne dabei eine grundsätzliche Bewertung des Entwurfs vorzunehmen.3 DG äussert nur punktuelle Kritik zu Kernanliegen und stellt klar, dass der Verzicht auf umfassende Anmerkungen zu einzelnen Artikeln nicht die Zustimmung zu diesen bedeute.
3.2 Regelungsdichte
5 Teilnehmende begrüssen die hohe Regelungsdichte des Entwurfs im Interesse der Rechtssicherheit und Transparenz. Sie betonen aber auch, dass die korrekte Bewirtschaftung des Systems dadurch hohe Anforderungen an die beteiligten Organe stelle.4
3.3 Späteres Inkrafttreten
12 Teilnehmende haben Stellung zum geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage per Anfang 2023 genommen.
1 NE, VS, SSV
2 AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GR, LU, NW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZH, SPS, SVP, BA, KKJPD, SGV1
3 AR, JU, OW, SH, ZG, HIS, JU-MP, privatim, SAV1
4 AG, BL, GR, ZG, privatim