Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 27 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-StReV
der Meldungen (einschliesslich der Durchführung der damit verbundenen Verwaltungsverfahren) mit einem schwer zu schätzenden Mehraufwand verbunden.
5.43 Zu Artikel 61
GE bedauert, dass in der Verordnung präzise Kriterien zur Bewertung unliebsamer Konsequenzen einer Heimatstaatmeldung fehlen würden. Um das Risiko einer Beeinträchtigung der Freiheit und körperlichen Unversehrtheit zu verringern, verlangt GE, dass die Betroffenen vor dem Versand der Meldung angehört werden.
GE verlangt überdies, dass die praktische Umsetzung des in Artikel 52 Absatz 4 und Artikel 64 Absatz 3 StReG beabsichtigten Schutzes nicht in einer Weisung des EJPD, sondern in einer Verordnung geregelt werde.
5.44 Zu Artikel 64
Siehe vorne Kapitel 3.3.
6 Bemerkungen zu anderen Verordnungsanpassungen gemäss Anhang 10 E-StReV Zu den Anpassungen in Anhang 10 E-StReV sind keine Stellungnahmen eingegangen.
7 Einsichtnahme
Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren70 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zugänglich.71
70 SR 172.061
71 https://fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2021 > EJPD