Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 27 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-StReV

3.4 Finanzieller und personeller Mehraufwand für die Kantone

5 Teilnehmende betonen, dass sie – entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht – nicht davon ausgehen würden, dass sich für die Kantone die Mehraufwände und die Erleichterungen kompensieren würden, sondern dass die personellen und finanziellen Mehraufwände überwiegen würden.5 NW begründet dies mit der nicht sofort realisierbaren Umsetzung von Schnittstellen, den kürzeren Eintragungsfristen, der Erfassung von Urteilskopien sowie den anlasslosen Kontrollen. Auch ZH und BA weisen darauf hin, dass keine Mitteleinsparungen erwartet werden können, bis die Standardschnittstellen implementiert bzw. die neuen notwendigen Fachapplikationen definitiv eingeführt seien (bis 2025 im Kanton Zürich). Ähnlich äussert sich SG, wonach die Mehraufwände abhängig seien von der technischen Umsetzung und vom Automatisierungsgrad.

GR prognostiziert einen zusätzlichen Personalbedarf v.a. bei den kantonalen Koordinationsstellen, infolge der Erfassung von Urteilskopien, anderen zusätzlichen Aufgaben und der verkürzten Eintragungsfristen.

Die Mehraufwände, welche mit der Formulierung von einzelnen Normen des Entwurfs im Zusammenhang stehen, werden in Kapitel 5 dargestellt.

3.5 Automatisierung

SSV hebt positiv hervor, dass die verwendeten IKT-Mittel eine effiziente und benutzerfreundliche Aufgabenerfüllung ermöglichen würden, lobt insbesondere die Schaffung von standardisierten Import- und Exportschnittstellen.

7 Teilnehmende betonen, dass der angestrebte Automatisierungsschub auch ein nicht zu unterschätzendes Datenschutzrisiko berge.6

3.6 Ausbildung

5 Teilnehmende weisen auf die Notwendigkeit der Durchführung von Schulungen für die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer vor der Einführung von VOSTRA hin.7 NE wünscht, dass das Bundesamt für Justiz Präsenzschulungen durchführe. SH wünscht, dass Schulungen für Benutzer auch in Zukunft durch den Bund angeboten werden, da dies einem kleinen Kanton wie SH nicht möglich sei.

4 Künftiger Änderungsbedarf am StReG

9 Teilnehmende kritisieren, dass der Verordnungsentwurf – um Mängel des StReG zu korrigieren – zum Teil gegen das Legalitätsprinzip verstossen würde, jedenfalls dort, wo die StReV auf die Umsetzung des Gesetzes verzichte oder über das Gesetz hinausgehe.8 Einzelne Teilnehmende räumen zwar ein, dass dies angesichts der Komplexität der Materie aus wenig überraschenden und nachvollziehbaren Gründen geschehen sei.9 Auch GE und BA bemängeln die Schaffung von Verordnungsnormen, die eigentlich ins Gesetz gehören würden, zeigen aber grosses Verständnis für die Schwierigkeiten bei der Abstimmung der verschiedenen Gesetzgebungsprozesse und der Programmierung und stellt fest, dass sich dies

5 NW, OW, SG, ZH, BA

6 AG, BL, GR, OW, SZ, ZG, privatim

7 FR, JU, NE, SH, JU-MP

8 AG, AR, BE, OW, SZ, ZG, DG, privatim, SAV1

9 AG, AR, BE, OW, SZ, privatim, SAV1