Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 27 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-StReV
SGV1 weist darauf hin, dass die Gebührensenkung die Unternehmen entlasten würde, welche in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig seien und diese Kosten für ihre Angestellten übernehmen würden.
5.39 Zu Artikel 55
5 Teilnehmende weisen darauf hin, dass die verfahrensleitenden Behörden davon ausgehen würden, dass sie aufgrund der automatischen VOSTRA-Meldung von hängigen Strafverfahren an die Armee auf eine gesonderte Meldung ihrerseits bei entsprechender Gefährdungslage verzichten können.68
5.40 Zu Artikel 56
AR und BS regen an, dass die Meldung an die Strassenverkehrsbehörden ebenfalls über eine automatisierte Schnittstelle erfolgen sollte.
5.41 Zu Artikel 58
FR weist darauf hin, dass diese Meldung in den meisten Fällen überflüssig sein werde und nur dann relevant sein dürfte, wenn sich das Strafverfahren in einem anderen Kanton als dem Wohnsitzkanton zugetragen hat.
Auch GE bezweifelt den tatsächlichen Mehrwert der Meldung von hängigen Strafverfahren an die kantonalen Ausländerbehörden.
UR fordert, dass eine Meldung an die zuständige Migrationsbehörde auch bei Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz zu gewährleisten sei. Die Meldung solle an die zuständige Migrationsbehörde jenes Kantons gehen, in dem das Strafverfahren geführt bzw. das Urteil ausgesprochen worden sei.
FR bemängelt, dass die Meldung nach Artikel 58 E-StReV nicht auch für die kantonalen Einbürgerungsbehörden bestimmt sei.
GE verlangt, dass in Artikel 58 E-StReV präzisiert werde, ob die Meldung an die Ausländerbehörden auf elektronischem Weg erfolge und gegebenenfalls über welche Schnittstelle.
BS und AR verlangen eine Änderung von Artikel 58 Absatz 4 E-StReV, damit die Meldung an die kantonale Ausländerbehörde – so wie dies bei anderen Meldungen ebenfalls vorgesehen sei – via eine automatisierte Schnittstelle weitergeleitet werde.
5.42 Zu Artikel 60
NE freut sich über den VOSTRA-Zugang für die Waffenbüros, der gratis sein sollte.
5 Teilnehmende weisen darauf hin, dass die verfahrensleitenden Behörden davon ausgehen würden, dass sie aufgrund der automatischen VOSTRA-Meldung von hängigen Strafverfahren an die Waffenbehörden auf eine gesonderte Meldung ihrerseits bei entsprechender Gefährdungslage verzichten können.69
FR weist darauf hin, dass eine Nacherfassung der AHVN13 bei allen aktuellen Waffenbesitzern nicht möglich sei und nur bei neuen Gesuchen erfolge. Zudem sei die Abarbeitung
68 OW, NW, SG, GR, BA
69 OW, NW, SG, GR, BA