Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/41: Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der Corona-bedingten Verschuldung) · 26 Seiten

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letzten zehn Jahren (2010–2020) beliefen sich die Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben im Durchschnitt jährlich auf rund 1 Milliarde Franken (1,5 % der budgetierten Ausgaben). Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Budgetunterschreitungen auch in Zukunft auf durchschnittlich rund 1 Milliarde Franken pro Jahr belaufen.

Der per Ende 2022 erwartete Fehlbetrag des Amortisationskontos von 25 Milliarden Franken kann in Variante 1 jährlich um 2,3 Milliarden Franken reduziert und somit in rund 11 Jahren ausgeglichen werden (2023–2033). Die Voraussetzung dafür ist, dass die SNB regelmässig jährlich eine Zusatzausschüttung von 1,3 Milliarden Franken tätigen kann und wie in der Vergangenheit Budgetunterschreitungen von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr anfallen.

2.2.2 Variante 2: Schuldenabbau durch vergangene und zukünftige Finanzierungsüberschüsse

In Variante 2 wird die Hälfte des Fehlbetrags des Amortisationskontos zu Lasten des positiven Stands des Ausgleichskontos verrechnet. Damit wird die coronabedingte Verschuldung zur Hälfte durch vergangene Finanzierungsüberschüsse respektive durch den vergangenen Schuldenabbau kompensiert. Der restliche Fehlbetrag wird anschliessend durch die Massnahmen gemäss Variante 1 ausgeglichen. Durch die hälftige Verrechnung muss nur die Hälfte der coronabedingten Verschuldung abgebaut werden, was die Amortisationsdauer im Vergleich zu Variante 1 halbiert. Ob nach Umsetzung des gesetzlich geforderten Abbaus der Rest der coronabedingten Verschuldung abgebaut wird, hängt davon ab, wie sich die Finanzierungsergebnisse in der Folge entwickeln. Ein weiterer Abbau ist möglich, aber nicht mehr durch eine gesetzliche Regelung garantiert.

Der Fehlbetrag des Amortisationskontos von 25 Milliarden Franken wird in Variante 2 zur Hälfte mit dem positiven Stand des Ausgleichskontos von aktuell 29 Milliarden verrechnet. Der Fehlbetrag des Amortisationskontos sinkt dadurch auf 12,5 Milliarden Franken (und der positive Stand des Ausgleichskontos auf rund 17 Mrd. Fr.). In der Folge wird der neue Fehlbetrag jährlich um 2,3 Milliarden reduziert (analog Variante 1), so dass der Fehlbetrag in rund 6 Jahren abgebaut werden kann.

Übersicht der Varianten

Geschätzter Verrechnung des Jährliche Amortisation Amortisations-Fehlbetrag Fehlbetrags dauer SNB Überschüsse

Variante 1 ~25 Mrd. ~1,3 Mrd. ~1 Mrd. ~11 Jahre

Variante 2 ~25 Mrd. ~12,5 Mrd. ~1,3 Mrd. ~1 Mrd. ~6 Jahre

2.3 Umsetzung Gesetzesrevision

Für die Umsetzung der Revision des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) erscheint aus heutiger Sicht der nachfolgende Zeitplan möglich: