Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/41: Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der Corona-bedingten Verschuldung) · 26 Seiten
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schläge für eine Weiterentwicklung des nationalen Regelwerks zu erarbeiten.18 Dabei sollen das Regelwerk vereinfacht und die Steuerungselemente verbessert werden.
2.6.4 Frankreich
Artikel 34 der französischen Verfassung stipuliert den Grundsatz eines ausgeglichenen Finanzhauhalts. Mit der Ratifikation des EU-Fiskalpakts wurde zudem ein Gesetz geschaffen, das die Regeln des Fiskalpakts umsetzt (Loi organique n° 2012- 1403 du 17 décembre 2012 relative à la programmation et à la gouvernance des finances publiques).
Im Sommer 2020 hat die französische Regierung beschlossen, die Verschuldung aufgrund der Covid-19-Epidemie über den bereits existierenden Tilgungsfonds Cades (Caisse d'amortissement de la dette sociale) abzubauen.19 Dieser Tilgungsfonds wurde im Jahr 1996 errichtet zum Abbau von Schulden des Sozialversicherungssystems mit einer Frist bis ins Jahr 2024; diese Frist wurde bis 2033 verlängert.20 Der Tilgungsfonds wird unter anderem durch eine Lohnsteuer finanziert (Contribution au remboursement de la dette sociale).21
Der Premierminister hat zudem den Cour des Comptes (Rechnungshof) beauftragt, eine Strategie für die öffentlichen Finanzen für den Ausstieg aus der Krise aufzuzeigen. Der Cour des Comptes empfiehlt in seinem Bericht, das Ausgabenniveau so anzupassen, dass ein Rückgang der Staatsverschuldung spätestens ab dem Jahr 2027 erfolgt. Zudem schlägt er vor, ein Gesetz zur öffentlichen Finanzplanung zu schaffen, welches die gesamte Legislaturperiode umfasst und auch die Durchführung einer Ausgabenüberprüfung ermöglicht.22 Die Ausgabenüberprüfung soll es der im Frühjahr 2022 neu zu wählenden Regierung erlauben, Reformen durchzuführen.
18 Bericht des Fiskalrats über die Einhaltung der Fiskalregeln 2020–2025 (www.fiskalrat.at/dam/jcr:043a7e48-1a6a-46dd-8692-7092739bf7de/FISK-Bericht.pdf)
19 Loi organique no 2020-991 du 7 août 2020 relative à la dette sociale et à l’autonomie JORF no 0194 du 8 août 2020(www.legifrance.gouv.fr).
20 Art. 4bis Ordonnance n° 96-50 du 24 janvier 1996 relative au remboursement de la dette sociale (www.legifrance.gouv.fr).
21 Art. 14 Ordonnance n° 96-50 du 24 janvier 1996 relative au remboursement de la dette sociale (www.legifrance.gouv.fr).
22 Cour des comptes, Une stratégie de finances publiques pour la sortie de crise, Communication au Premier ministre, Juin 2021, S. 14 (www.ccomptes.fr > Recherche > « Une stratégie de finances publiques pour la sortie de crise »).