Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/41: Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der Corona-bedingten Verschuldung) · 26 Seiten

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Übersicht

Die aufgrund der Covid-19-Epidemie beschlossenen ausserordentlichen Ausgaben haben zu einer hohen Neuverschuldung geführt. Um den damit verbundenen Fehlbetrag des Amortisationskontos gemäss geltendem Recht abzubauen, wären

Entlastungsprogramme oder Steuererhöhungen nötig. Dies würde die wirtschaft-

liche Erholung nach der Covid-19-Epidemie gefährden. Die vorgeschlagene Änderung des Finanzhaushaltgesetzes ermöglicht den Ausgleich des Fehlbetrags, ohne den Aufschwung zu gefährden. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Schuldenbremse werden eingehalten.

Ausgangslage

Um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie abzufedern, haben Bundesrat und Parlament umfangreiche Massnahmen bewilligt. Die damit verbundenen ausserordentlichen Ausgaben führen zu einer zusätzlichen Verschuldung des Bundes, die gemäss Ergänzungsregel zur Schuldenbremse wieder kompensiert werden muss.

Die Schuldenbremse ist in der Verfassung verankert und verlangt, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht hält. Damit kann sich der Bund auf Dauer nicht zusätzlich verschulden. Im Jahr 2010 wurde im Finanzhaushaltgesetz die Ergänzungsregel verankert (FHG; SR 611.0). Sie stellt sicher, dass neben dem ordentlichen auch der ausserordentliche Bundeshaushalt auf Dauer ausgeglichen ist. Überprüft wird dies mit dem Amortisationskonto, der Kontrollstatistik für die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben. Fällt diese Statistik aufgrund hoher ausserordentlicher Ausgaben ins Minus, muss der Fehlbetrag innert sechs Jahren ausgeglichen werden, wobei das Parlament die Amortisationsfrist in besonderen Fällen erstrecken kann (z. B. während einer Rezession).

Die coronabedingte Verschuldung zeigt sich im Fehlbetrag des Amortisationskontos. Im Jahr 2020 wurden dem Amortisationskonto ausserordentliche Ausgaben von 14,7 Milliarden Franken belastet. Ende 2020 wies das Amortisationskonto deshalb einen Fehlbetrag von 9,8 Milliarden Franken aus. Die ausserordentlichen Ausgaben des Jahres 2021 werden aktuell auf 16,4 Milliarden Franken geschätzt. Für 2022 sind weitere ausserordentliche Ausgaben budgetiert, aber auch ausserordentliche Einnahmen, welche den Fehlbetrag reduzieren. Insgesamt wird bis Ende 2022 ein Fehlbetrag des Amortisationskontos von 25 Milliarden Franken erwartet. Die Unsicherheit über die effektive Höhe der ausserordentlichen Ausgaben bleibt aber hoch.

Der Bundesrat hat seine Strategie zum Abbau der coronabedingten Verschuldung an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 festgelegt. Zum einen wird der Bundesanteil an der Zusatzausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in der Höhe von maximal 1,3 Milliarden Franken ab 2021 als ausserordentliche Einnahme verbucht und damit dem Amortisationskonto gutgeschrieben. Diese Massnahme leistet einen namhaften Beitrag zum Ausgleich des Amortisationskontos, soweit die SNB in den nächsten Jahren Zusatzausschüttungen vornehmen kann. Zum anderen stellt der Bundesrat zwei Varianten für eine Gesetzesänderung zur Diskussion.