Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/41: Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der Corona-bedingten Verschuldung) · 26 Seiten

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«Die Schweiz sorgt für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und eine stabile Finanzordnung» – beinhaltet den Auftrag an das EFD (EFV), eine Botschaft zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Umgang mit den Corona-Schulden) zu erarbeiten. Mit der Gesetzesrevision soll der Abbau der zusätzlichen Verschuldung aufgrund der Covid-19-Epidemie so ausgestaltet werden, dass die Erholung der Wirtschaft nach der Krise möglichst wenig beeinträchtigt wird.

1.3 Hängige parlamentarische Vorstösse und Empfehlungen

Im Parlament wurden mehrere Vorstösse zum Umgang mit der coronabedingten Verschuldung eingereicht. Zudem haben sich Finanzkommissionen des National- und Ständerates (FK-N und FK-S) mit Empfehlungen an den Bundesrat gewandt:

− 20.3285 Motion Juillard: Schuldenbremse respektieren – Ventilklausel nutzen!

Die Motion verlangt die Erstreckung der Amortisationsfrist. Der Ständerat hat die Motion in der Herbstsession 2020 zur Prüfung an die Finanzkommission überwiesen.

− 20.3300 Motion Die Mitte-Fraktion (gleichlautend wie 20.3285): Schulden-

bremse respektieren – Ventilklausel nutzen! Die Motion wurde noch nicht behandelt.

− 20.3450 Motion WAK-N: Bundesanteil der «Ausschüttung» der Schweizeri-

schen Nationalbank für den Abbau der Corona-Schulden einsetzen. Die Motion wurde am 17. Juni 2020 vom Nationalrat angenommen (95 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen).

− 20.3470 Motion FK-N: Keine Buchung der ausserordentlichen Ausgaben in

Zusammenhang mit Covid-19 auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse. Die Motion wurde noch nicht behandelt.

− 20.4576 Motion Hegglin Peter: Die Covid-19-Schulden sollen verträglich

abgebaut werden. Gemäss Motion sollen zwei Drittel des Fehlbetrags des Amortisationskontos mit dem positiven Saldo des Ausgleichskontos verrechnet. Der Rest soll gemäss geltendem Recht ausgeglichen werden; dazu wird die Amortisationsfrist auf 12 Jahre erstreckt. Der Ständerat hat die Motion in der Frühjahressession 2021 zur Prüfung an die Finanzkommission überwiesen.

− Empfehlung der FK-S an den Bundesrat (Beschluss vom 22.3.2021): Der

Bundesanteil am Grundbetrag von 2 Milliarden der SNB-Gewinnausschüttung (666 Mio.) soll dem ordentlichen Haushalt gutgeschrieben werden, die Zusatzausschüttungen dem Amortisationskonto (1,3 Mrd.).

− Empfehlung der FK-N an den Bundesrat (Beschluss vom 11.5.2021): Der

Bundesrat soll beim Umgang mit den Corona-Schulden die folgenden Aspekte berücksichtigen: (1) strukturelle Überschüsse künftig dem Amortisationskonto gutschreiben, (2) Amortisationsfrist auf mindestens 15 Jahre erstrecken, (3) Prüfung der Notwendigkeit von Kreditübertragungen, (4) Verrechnung des ver-