Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 23 Seiten
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Artikel 14: Schwerpunktfächer
Am Schwerpunktfächerkatalog werden in dieser Vorlage formelle Änderungen vorgenommen. Zudem werden zusätzliche Fächer eingeführt.
Der neue Absatz 1 beschreibt die Funktionen des Schwerpunktfachs. Das Schwerpunktfach dient der disziplinären oder interdisziplinären Vertiefung oder Erweiterung und ist in wesentlichen Teilen wissenschaftspropädeutisch ausgerichtet (vgl. Kapitel 4.2.1).
Absatz 2 listet in den Buchstaben a-h die bisherigen Schwerpunktfächer auf, die von den Kantonen gemäss Artikel 18 E-MAV angeboten werden können. Das Schwerpunktfach Physik und Anwendungen der Mathematik heisst neu «Physik und Mathematik». Der Begriff «Anwendungen» wird gestrichen. Der Name des Schwerpunktfachs orientiert sich damit an denjenigen anderer Kombinations-Schwerpunktfächer (z.B. Biologie und Chemie). Beim Schwerpunktfach Philosophie, Pädagogik und Psychologie wird die Schreibweise angepasst. Der Katalog der Schwerpunktfächer ist historisch gewachsen. Er wurde bei jeder Reform daraufhin geprüft, ob er die Anforderungen und Bedürfnisse des jeweiligen Zeitpunkts noch erfüllt.
Im Rahmen dieser Revision werden fünf neue Schwerpunktfächer eingeführt. Es geht dabei nicht um eine Veränderung der Architektur des Maturitätslehrgangs. Die Schülerinnen und Schüler könnten damit ein weiteres Angebot zur Erweiterung beziehungsweise Vertiefung des individuellen Bildungsprofils erhalten. Die Vergleichbarkeit wird durch die Erweiterung des Angebots an Schwerpunktfächern nicht verändert (vgl. Kapitel 4.2.3). Ein wichtiges Kriterium für die Eignung eines Fachs als Schwerpunktfach ist, dass es «in wesentlichen Teilen wissenschaftspropädeutisch ausgerichtet» ist (Art. 14 Abs. 1 E-MAV). Es ist zu beachten, dass das konkrete Angebot an Schwerpunktfächern wie bisher in der Kompetenz der Kantone liegt (vgl. Art. 18 E-MAV).
Das Schwerpunktfach Informatik (Bst. i) ergänzt das Angebot im Lernbereich Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften. Das Fach bietet spezifische Vertiefungs- und Erweiterungsmöglichkeiten in einem für Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Staat äusserst bedeutsam gewordenen Fachbereich und schliesst an die gewachsene Bedeutung sowohl der entsprechenden Ziele und Inhalte im neuen Grundlagenfach Informatik als auch der transversalen Digitalität an, die in den Arbeiten um den neuen Rahmenlehrplan eine besondere Berücksichtigung gefunden hat.50
Das Schwerpunktfach Geschichte und Geografie (Bst. j) ergänzt den bisherigen Katalog der Schwerpunktfächer sowohl im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften wie auch im Bereich der Naturwissenschaften. Die Grundlagenfächer Geschichte und Geografie waren bisher die einzigen, die nicht im Katalog der Schwerpunktfächer vertreten waren. Die beiden Fächer sind prädestiniert für die noch weitergehende Vorbereitung auf den Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen. Das neue Schwerpunktfach erweitert und vertieft die politische Bildung und das Verständnis für nachhaltige Entwicklung. Es trägt mit den sich thematisch ergänzenden Fächern zu einer vertieften Förderung des vernetzten Denkens und der Interdisziplinarität bei (vgl. Kapitel 4.2.2).
Das Schwerpunktfach Theater (Bst. k) wird im Kanton Jura seit 1994 ununterbrochen als Schulversuch geführt. Theater ergänzt das Angebot im Wahlpflichtbereich im Lernbereich Kunst in Kombination mit dem Lernbereich Sprachen. Es trägt damit zur Förderung von interdisziplinären Kompetenzen bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vertiefung der «Sensibilität in musischen Belangen» (vgl. Art. 8 Abs. 1 Bst. d E-MAV).
Das Schwerpunktfach Religionen (Bst. l) trägt zur Erweiterung des Katalogs der Schwerpunktfächer im Lernbereich Geistes- und Sozialwissenschaften bei. Es ist in besonderem Mass geeignet, zu der in Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d des E-MAV aufgeführten Förderung der «Sensibilität in ethischen (...) Belangen» und der Bereitschaft, «Verantwortung gegenüber sich selbst, den Mitmenschen, der Gesellschaft und der Natur wahrzunehmen», zusätzlich beizutragen. Der Einblick in die religiöse Vielfalt der Welt und deren vertiefende Untersuchung ist ein wichtiger Zugang zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz.
Mit dem Schwerpunktfach Sport (Bst. m) wird das Angebot im Wahlpflichtbereich entsprechend dem Bildungsziel in Artikel 8 Absatz 1 E-MAV zur Förderung der physischen Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler ergänzt. Es ermöglicht im Rückgriff auf die Bewegungswissenschaften sowohl praktischpsychomotorische als auch theoretisch-kognitive Vertiefungen und Erweiterungen. Zudem können überfachliche Kompetenzen wie Leistungsmotivation und Kooperationsfähigkeit im sportlichen Bereich vertiefend gefördert werden.
50 Vgl. <RLP_Kapitel_II_Transversale_Themen.pdf (matu2023.ch)>.