Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 23 Seiten
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1 Ausgangslage
Das schweizerische Bildungssystem hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten tiefgreifend verändert. Neuerungen wie z.B. die Einführung von HarmoS1, die neuen sprachregionalen Lehrpläne der obligatorischen Schule2, die Berufs- und Fachmaturität sowie die «Passerelle», die Revision des Berufsbildungsgesetzes3 mit einer dynamischen Entwicklung der Lehrinhalte, das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG)4 und damit zusammenhängende dynamische Entwicklungen an den Hochschulen sowie der Bologna-Prozess und die Entwicklungen in der Fachhochschullandschaft führten zu Veränderungen auf allen Bildungsstufen.5 Zudem haben Megatrends wie die Globalisierung, die Digitalisierung sowie Fragestellungen in Bezug auf eine partizipative Gesellschaft und Nachhaltigkeit Einfluss sowohl auf strukturelle als auch auf pädagogische Aspekte. Die daraus resultierenden Herausforderungen wirken sich auch auf die gymnasiale Ausbildung aus, deren Grundlagen sich — als Ausnahme im schweizerischen Bildungssystem — seit 1995 kaum weiterentwickelt haben.
Die Rechtsgrundlage des Bundes für die gymnasiale Maturität ist die Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsverordnung, MAV)6. Analog dazu regeln die Kantone denselben Gegenstand im Maturitäts-Anerkennungsreglement (MAR)7 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). MAR/MAV stammen aus dem Jahr 1995. Um den vergangenen und aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich gerecht zu werden und die anstehenden Herausforderungen anzugehen, werden sie total revidiert. Die Revision von MAR/MAV soll Bewährtes stärken und ausbauen, sowie Neuerungen anstossen und umsetzen.
Der vorliegende Revisionsentwurf MAV (E-MAV) resultiert aus dem Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM), das seit 2018 gemeinsam durch das Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und die EDK geführt wird (vgl. Kapitel 2.1). Mit dem Projekt WEGM werden wichtige bildungspolitische Themen thematisiert und umgesetzt:
Beitrag zur Erreichung des gemeinsamen politischen Ziels von Bund und Kantonen der langfristigen Sicherstellung des prüfungsfreien Zugangs zu den universitären Hochschulen.8
Aufgreifen verschiedener Querschnittsthemen (z.B. Digitalisierung, Chancengerechtigkeit, Nachhaltigkeit, politische Bildung oder Austausch und Mobilität) aus den Strategien des Bundes9 und der Kantone10 resp. gemeinsamen Strategien11 und deren Integration in den gymnasialen Maturitätslehrgang.12
Konkrete Behandlung gewisser im Bildungsbericht 201813 festgestellter Lücken und Herausforderungen (z.B. Effektivität des Gymnasiums, Bedeutung der MINT-Fächer, Studienwahl, Equity).
Diese Revision ist unerlässlich, um die Qualität der gymnasialen Maturität schweizweit und auf lange Sicht zu sichern und den prüfungsfreien Zugang zu den universitären und pädagogischen Hochschulen mit
1 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 14. Juni 2007. Abrufbar
unter: <https://edudoc.ch/record/24711/files/HarmoS_d.pdf>.
2 Dies sind der Lehrplan 21 für die Deutschschweiz, der Plan d'études romand für die Westschweiz und der Piano di studio für den
Kanton Tessin. Lehrpläne Abrufbar unter: <https://www.edk.ch/de/bildungssystem/beschreibung/lehrplaene>.
3 SR 412.10 vom 13. Dezember 2002.
4 SR 414.20 vom 30. September 2011.
5 Vgl. hierzu die «Auslegeordnung zur Weiterentwicklung der Gymnasialen Maturität» (Bericht der Steuergruppe im Rahmen des
Mandats von EDK und WBF vom 6. September 2018 «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität: Mandat für eine
Auslegeordnung zu den Referenztexten») vom 16. April 2019 (Fassung vom 19.9.2019). Abrufbar unter:
<https://matu2023.ch/images/PDF/DE/Weiterentwicklung_Gymnasiale_Maturitaet_Auslegeordnung_d.pdf>.
6 SR 413.11.
7 Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) vom 16. Januar 1995.
8 Vgl. hierzu das Ziel 3 in «Chancen optimal nutzen» (Erklärungen 2015 und 2019 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz des WBF und der EDK) vom 18. Mai 2015 bzw. 27. Juni 2019. Abrufbar unter: <Gemeinsame Grundlagen (admin.ch)>.
9 Vgl. z.B. die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-24, BBl 2020 3681.
10 Vgl. z.B. die Strategie der EDK vom 21. Juni 2018 für den Umgang mit Wandel durch Digitalisierung im Bildungswesen. Abrufbar unter: <https://edudoc.ch/record/131564?ln=de>.
11 Vgl. z.B. die Schweizerische Strategie Austausch und Mobilität von Bund und Kantonen vom 2. November 2017. Abrufbar unter: <https://www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/2017/11/strategie-a-m.pdf.download.pdf/strategie-a-m_d.pdf>.
12 Für eine ausführlichere Liste der berücksichtigten Elemente, vgl. die «Auslegeordnung zur Weiterentwicklung der Gymnasialen Maturität» vom 16. April 2019 (Fassung vom 19.9.2019).
13 SKBF (2018). Bildungsbericht Schweiz 2018. Aarau: Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung.