Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 23 Seiten
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gymnasialer Maturität weiterhin zu ermöglichen. Die vorliegende Totalrevision von MAR/MAV bedeutet zusammen mit der Totalrevision der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der EDK über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen vom 16. Januar/15. Februar 199514 sowie des Rahmenlehrplans der EDK von 1994 (RLP)15 eine substanzielle Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität.
2 Gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Kantonen
2.1 Das Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität»
Gegenstand des Projekts WEGM sind insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die gymnasiale Maturität. Dies ist neben der vorliegend zu revidierenden MAV sowie dem analogen kantonalen MAR, welche die Anforderungen an die gymnasiale Ausbildung darlegen, auch der RLP. Parallel zu den Arbeiten an MAR/MAV sowie am RLP wird auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der EDK über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen vom 16. Januar/15. Februar 1995 angepasst.
Die Wahrnehmung der gemeinsamen Sorge für den Bildungsraum Schweiz (Art. 61a BV) setzt von Bund und Kantonen gemeinsame Vorbereitungs- und Entwicklungsarbeiten voraus (vgl. Kapitel 2.2). Im Bereich der gymnasialen Maturität haben sich Bund und Kantone das bildungspolitische Ziel gesetzt, den prüfungsfreien Zugang zur Universität mit gymnasialer Maturität langfristig sicherzustellen.16 Zu diesem Zweck wurde 2018 vom WBF und der EDK das gemeinsame Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM) lanciert.17
In einer ersten Phase des Projekts hatten das WBF und die EDK eine Steuergruppe unter der Leitung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und des Generalsekretariats der EDK mit dem Auftrag eingesetzt, eine Auslegeordnung mit den Grundlagen für die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität zu erarbeiten und den Auftraggebern zu unterbreiten. In der Steuergruppe waren die wichtigsten Stakeholder18 der gymnasialen Maturität vertreten. Im Frühling 2019 wurde eine solche Auslegeordnung dem Vorsteher des WBF und der EDK vorgelegt. Sie zeichnete insgesamt ein positives Bild der gymnasialen Maturität, empfahl aber die Überarbeitung des RLP und eine gezielte Überprüfung und Weiterentwicklung von MAR/MAV.
In Ausführung des sich an die Auslegeordnung anschliessenden Mandats von WBF und EDK erarbeiteten in einer zweiten Phase verschiedene Projekt- und Arbeitsgruppen, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stakeholder der gymnasialen Maturität, Vorschläge zur Revision von MAR/MAV. Diese Vorschläge wurden im Sommer 2021 im Rahmen einer internen Konsultation den Mitgliedern der involvierten Gremien vorgelegt mit dem Ziel, fachlich orientierte Feedbacks einzuholen. Im Herbst 2021 wurde der Revisionsentwurf MAR/MAV in Zusammenarbeit mit den Stakeholdern weiterverarbeitet und schliesslich durch das WBF und die EDK finalisiert.
Die ursprüngliche Projektplanung sah eine zeitgleiche Behandlung der Texte von MAR/MAV und des RLP sowie Lancierung der betreffenden Vernehmlassung resp. Anhörung vor. Im März 2021, auf Antrag des EDK Vorstands, wurde die Planung durch die Plenarversammlung der EDK und den Vorsteher des WBF angepasst. Die Revision von MAR/MAV wird demnach vor der Revision des RLP abgeschlossen. Damit werden die Grundlagen bezgl. Status der Fächer und Anteile der verschiedenen Lern- und Wahlbereiche (Art. 13ff. und Art. 20 E-MAV) für die Finalisierung des RLP bekannt sein.
14 Abrufbar unter: <https://edudoc.ch/record/38066/files/Verw_Vereinbar_d.pdf>.
15 Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen vom 9. Juni 1994.
16 Erklärung 2015 und Erklärung 2019 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz des Eidgenössisches Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
17 Vgl. die Arbeitsprogramme im Rahmen der Bildungszusammenarbeit von Bund und Kantonen von 2017-2020 und 2021-2024, genehmigt durch das Steuerungsorgan am 16. Dezember 2016 resp. 26. November 2020. Abrufbar unter: <Bildungszusammenarbeit Bund Kantone : Arbeitsprogramm 2017 - 2020 : genehmigt durch das Steuerorgan am 16. Dezember 2016 (edudoc.ch)> und < Bildungszusammenarbeit von Bund und Kantonen: Arbeitsprogramm 2021-2024 (edudoc.ch)>. Vgl. im Detail zu WEGM die Projektwebseite: <https://matu2023.ch/de>.
18 Die Stakeholder bildeten die sog. Steuergruppe (später Koordinationsgruppe). In ihr waren die Präsidien der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz (SMAK), der Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR), des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG), der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) sowie swissuniversities vertreten.