Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 23 Seiten
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4.1 Zentrale Stossrichtungen der Weiterentwicklung im Überblick
Die zentralen Stossrichtungen der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität sind die folgenden:
Stossrichtung Erklärung Elemente der Umsetzung
Breites Fächerangebot im
Grundlagenbereich
Die beiden finalen Bildungsziele, Erweiterte Wahlmöglichkeiten im
Stärkung der beiden persönliche Reife für allgemeine Wahlpflichtbereich
Bildungsziele der Studierfähigkeit und für die Stärkung der Wissenschaftspropädeutik
gymnasialen vertiefte Gesellschaftsreife, Stärkere Gewichtung der
Maturität werden gestärkt und sind Maturitätsprüfung
gleichwertig.
Stärkere Gewichtung der basalen
fachlichen Kompetenzen für Allgemeine
Studierfähigkeit (BfKfAS)
Einbezug transversaler Themen (z.B.
Bildung für nachhaltige Entwicklung,
Die gymnasiale Ausbildung Politische Bildung und Digitalisierung)
Stärkung der bereitet auf den Umgang mit den
Einbezug transversaler Kompetenzen Zukunftsfähigkeit der aktuellen und zukünftigen
(z.B. Interdisziplinarität, überfachliche gymnasialen gesellschaftlichen
Kompetenzen und
Ausbildung Herausforderungen und deren
Wissenschaftspropädeutik)
Bewältigung vor.
Stärkung der Interkulturalität (Austausch
und Mobilität)
Einheitliche Mindestdauer
Die Vergleichbarkeit ist eine
Verbesserung der Stärkung der BfKfAS
zentrale Voraussetzung, um den
Vergleichbarkeit der Stärkung der Verknüpfung von MAR/MAV erfolgreichen Beginn eines
Maturitätszeugnisse mit dem Rahmenlehrplan (Formulierung Studiums sicherzustellen.
der Anforderungen)
Förderung der Chancengerechtigkeit
Die Voraussetzungen für den Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Klärung der
Zugang zum Maturitätslehrgang (BSLB)
Rahmenbedingungen
sowie die Qualität und die
für den Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Steuerung des Gymnasiums
Maturitätslehrgang Berichtswesen
werden geklärt bzw. gestärkt.
Weiterbildung der Lehrkräfte
4.2 Erläuterungen zu den einzelnen Stossrichtungen
4.2.1 Stärkung der beiden Bildungsziele der gymnasialen Maturität
Das Erlangen der persönlichen Reife für «allgemeine Studierfähigkeit» (d.h. alle Maturandinnen und Maturanden erlangen die Kompetenzen, jedes Studium erfolgreich beginnen zu können)25 und für «vertiefte Gesellschaftsreife» (d.h. Vorbereitung auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft) bilden wie bis anhin die Bildungsziele der gymnasialen Maturität (bisher Art. 5 MAR/MAV, neu Art. 8 E-MAV). Die starke Vernetzung der beiden Bildungsziele gehört zu den spezifischen Merkmalen der gymnasialen Maturität. Unter dem Titel der «persönlichen Reife» sind sie untrennbar miteinander verbunden.
Die beiden Bildungsziele haben nur teilweise übereinstimmende curriculare Folgewirkungen. Die meisten Inhalte, die dem Aufbau und der Förderung der allgemeinen Studierfähigkeit dienen, stellen auch einen Beitrag zum Erwerb der vertieften Gesellschaftsreife dar. Umgekehrt handelt es sich aber nicht bei allen
25 Studierfähigkeit kann sich in diesem umfassenden Sinn auch erst im Verlauf des Studiums voll entwickeln. Zu Beginn muss sie aber mindestens die Befähigung zur erfolgreichen Aufnahme des gewählten Studiums umfassen. Vgl. dazu Eberle & Brüggenbrock, 2013, S. 96f.