Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/15: Änderung des Nachrichtendienstgesetzes · 37 Seiten
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Die SAJV und die Oppositionsgruppe sehen die vorgesehene Massnahme gegen Minderjährige ab 15 Jahren als hochproblematisch an. Sie steht gemäss ihnen im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention.
5.6 Artikel 24l
Der Kanton NE schlägt vor, die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten, die auf Profiling beruhen, einzubeziehen.
5.7 Artikel 24m
Für die Kantone GR, SO und OW sowie für Privatim sollte der Entscheid über die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen eine Ausreisebeschränkung im freien Ermessen des BVGer liegen, das anhand einer umfassenden Interessenabwägung darüber zu befinden hat.
6 Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR 361)
6.1 Artikel 15
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6.2 Artikel 18
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6.3 Artikel 18a
Der Kanton NE ist der Ansicht, dass ausdrücklich erwähnt werden sollte, dass die Einwilligung der betroffenen Person dazu notwendig ist.
7 Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01)
7.1 Artikel 89e
Die Kantone GR und SO sowie Privatim sind der Ansicht, dass eine Einschränkung in Bezug auf die Passfotos der registrierten Personen vorgesehen werden sollte, die festlegt, dass diese nur unter eingeschränkten Voraussetzungen für nachrichtendienstliche Zwecke verwendet werden dürfen.
8 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF; SR 780.1)
Die GLP befürchtet einen unverhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Sie erachtet das Zusammenspiel der Revision des NDG mit der erst kürzlich erfolgten Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs12, wodurch die Befugnisse des NDB erweitert werden sollen, als beunruhigend. Sie findet zudem, dass die Verfahren zur Verwaltung und Archivierung der Daten klar definiert werden müssen.
8.1 Artikel 14a
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